Frage an Thorsten Schäfer-Gümbel von Heide H. bezüglich Wirtschaft
Wie stehen Sie zum derzeit geltendem Rauchverbot in der Gastronomie in Hessen?
Was halten Sie davon ,das Hessische Nichtraucherschutzgesetz dahingehend zu novellieren, dass bei Gastronomiebetrieben die Inhaberinnen und Inhaber selbst entscheiden können, ob sie ein Raucher- oder ein Nichtraucherlokal führen wollen und ihren Betrieb entsprechend zu deklarieren?
Sehr geehrte Frau Hoffmann,
zunächst herzlichen Dank für Ihre Frage. Das Hessische Nichtraucherschutzgesetz ist auch mit den Stimmen meiner Fraktion beschlossen worden. Wir haben daher nicht die Absicht, daran eine Änderung vorzunehmen. Ich halte das Gesetz auch nach wie vor für richtig. Niemand will den Raucherinnen und Rauchern das Rauchen verbieten. Sie sollen es nur dort nicht mehr tun dürfen, wo andere dadurch tangiert werden. Das gilt auch für Gaststätten, denn es gehört zur allgemeinen Lebensgewohnheit diese zu besuchen. Der Schutz vor unerwünschtem Mitrauchen muss endlich auch bei uns berücksichtigt werden.
Wenn Gastwirte selbst entscheiden könnten, würde das Problem ungelöst bleiben, denn sie würden sowohl von den nicht rauchenden wie auch den rauchenden Gästen unter Druck gesetzt werden. Nicht hinnehmbar wäre es auch, wenn in einem Ort nur eine Kneipe vorhanden ist und der Wirt diese zur Raucherkneipe erklärt. Dass freiwillige Vereinbarungen nicht funktionieren, hat die Vergangenheit gezeigt. Die vom Hotel- und Gaststättenverband angestrebte 30%-Prozent-Quote an Nichtraucherplätzen ist nie erreicht worden!
Die jetzt getroffene Entscheidung entspricht im Wesentlichen den Regelungen in unseren europäischen Nachbarländern. Und was dort funktioniert hat, wird sich auch bei uns einspielen.
Thorsten Schäfer-Gümbel