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Antwort von Thorsten Glauber
FREIE WÄHLER
• 28.02.2014

(...) Rein rechtlich sind die verschiedenen Listen nicht zu beanstanden – die im Vorfeld auftretenden möglicherweise strittigen Punkte werden von den zuständigen Wahlgremien genau geprüft, bevor die Listen zur Wahl zugelassen werden. Deshalb gibt es meiner Meinung nach keinen Grund, die Kommunalwahl anzufechten. (...)

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