Frage von Dagmar S. • 05.09.2022
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CDU
• 06.09.2022

Da Vorruhestandsbezüge nicht als aktives Einkommen gelten, ist zu erwarten, dass Sie nicht in den Genuss der Energiepauschale kommen.

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CDU
• 31.08.2022

Pensionäre erhalten die Energiepauschale grundsätzlich nicht. Da Sie aber zumindest anteilig für einige Monate in 2022 noch ein aktives Arbeitsverhältnis hatten, haben Sie trotzdem einen Anspruch auf diese Leistung in vollem Umfang

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