Da Vorruhestandsbezüge nicht als aktives Einkommen gelten, ist zu erwarten, dass Sie nicht in den Genuss der Energiepauschale kommen.
Entscheidend ist, ob Sie in Deutschland unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig sind und hier entsprechend Einkommenssteuer zahlen.
Rentner erhalten genau wie Pensionäre die Energiepauschale nicht. Insofern kommen Sie nicht in den Genuss der im zweiten Entlastungspaket vereinbarten Energiepreispauschale.
Die Ampel-Koalition hat gestern die Eckpunkte für ein drittes Entlastungspaket beschlossen. Dieses sieht vor, dass Rentner im Dezember eine Einmalzahlung in Höhe von 300 EUR als Ausgleich erhalten.
Pensionäre erhalten die Energiepauschale grundsätzlich nicht. Da Sie aber zumindest anteilig für einige Monate in 2022 noch ein aktives Arbeitsverhältnis hatten, haben Sie trotzdem einen Anspruch auf diese Leistung in vollem Umfang
Entscheidend ist die volle Einkommensteuerpflicht in Deutschland.