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Thorsten Frei
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Frage von Aldona P. •

Ich wohne in Deutschland aber arbeite in Holland in Deutschland habe ich 4 Monate mini Job geübt steht mir die 300 Euro?

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau P.,

entscheidend ist, ob Sie in Deutschland unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig sind und hier entsprechend Einkommenssteuer zahlen. Wenn das der Fall ist, dürfte der teilweise ausgeübte Minijob ausreichen, damit Sie in den Genuss der Energiepauschale kommen. Zwar dürfte nicht zu erwarten sein, dass Ihr ehemaliger Arbeitgeber Ihnen das Geld im September auszahlt, da Sie den Job ja anscheinend nicht mehr ausüben. Aber zumindest können Sie die Energiepauschale mit der Einkommensteuer für das Jahr 2022 rückwirkend geltend machen, sofern Sie in Deutschland Steuern zahlen und hier eine Einkommenssteuererklärung abgeben.

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Frei

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