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Thorsten Frei
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Frage von Margarete P. •

youtube Videos zeigen Auszüge aus Bundestagsdebatten zum Thema "Zwischenfragen zulassen": Wird das im Ältestenrat nicht gerügt, wie unhöflich und beleidigend die AfD-Fragen hier abgelehnt werden?

Sehr geehrter Herr Frei,
ungeachtet der politischen Konkurrenz die alle Parteien untereinander haben, fällt es doch sehr auf, wie manche Abgeordneten auf AfD-Wünsche nach Zwischenfrage zulassen reagieren: z. B. mit "Nein, das bringt keinen Erkenntnisgewinn u.ä." nicht nur nach Worten sondern auch im Ton. Während andere Anfragen mit "Ja natürlich" zugelassen werden.
Auch dass bei Wahlen z. B. zum Bundestags-Vizepräsidenten die AfD-Kandidaten regelmäßig nicht gewählt werden. Stimmen Sie meiner Meinung zu, dass wenn eine Partei zu Wahlen zugelassen ist, ihnen genau die gleichen Rechte (und Pflichten) und Gepflogenheiten zustehen wie den anderen Parteien?

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau P.,

die von Ihnen angesprochenen Punkte sind klar in der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (GOBT) geregelt, weshalb jeder Abgeordnete die Regelungen kennen sollte und es insofern keiner allgemeinen Aussprachen im Ältestenrat bedarf.

Zu möglichen Wortmeldungen von Mitgliedern des Bundestags in Bezug auf eine Rede ist in § 27 Absatz 2 GOBT normiert: „Für Zwischenfragen an den Redner und für Zwischenbemerkungen in der Aussprache über einen Verhandlungsgegenstand melden sich die Mitglieder des Bundestages über die Saalmikrofone zum Wort. Zwischenfragen und Zwischenbemerkungen, die kurz und präzise sein müssen, dürfen erst gestellt werden, wenn der Redner sie auf eine entsprechende Frage des Präsidenten zuläßt. Im Anschluß an einen Debattenbeitrag kann der Präsident das Wort zu einer Zwischenbemerkung von höchstens drei Minuten erteilen; der Redner darf hierauf noch einmal antworten.“ Insofern ist es allen Rednern selbst benommen, eine solche Frage zuzulassen oder nicht. Und wenn sie nicht zugelassen wird, kann der Kollege, der eine Zwischenfrage stellen wollte, am Ende immer noch eine Zwischenbemerkung bzw. Kurzintervention abgeben. Vieles hängt im Zweifel von der eigenen Souveränität und Erfahrung des jeweiligen Redners, von der persönlichen Schlagfertigkeit und den eigenen Redefertigkeiten ab. Denn klar ist auch, dass durch solche Zwischenfragen immer ein Bruch in der eigenen Rede entsteht, was gerade für neue Kollegen oft sehr schwierig ist. Unabhängig davon nehme ich in allen Fraktionen gleichermaßen wahr, dass es Kollegen gibt, die den Wünschen nach Zwischenfragen zustimmen oder diese ablehnen. Es geht hier mitnichten um eine systematische Benachteiligung der AfD.

Mit Blick auf die Wahl eines Vizepräsidenten ist in § 2 Absatz 2 GOBT festgelegt: „Gewählt ist, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages erhält. Ergibt sich im ersten Wahlgang keine Mehrheit, so können für einen zweiten Wahlgang neue Bewerber vorgeschlagen werden. Ergibt sich auch dann keine Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Bundestages, findet ein dritter Wahlgang statt. Bei nur einem Bewerber ist dieser gewählt, wenn er die Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigt.“ Es kommt also darauf an, dass der Bewerber das Vertrauen der Mitglieder des Bundestags genießt. Es gibt dafür aber keinen Automatismus. Die bestehenden Zweifel, dass die bisherigen Kandidaten der AfD die Würde des Amts beschädigen könnten, spiegelt sich immer wieder an den Äußerungen dieser wider, aber auch in der Tatsache, dass die Partei sehr kritisch vom Verfassungsschutz beäugt wird. Es wäre an der Partei selbst, diese Zweifel auszuräumen und entsprechende Kandidaten zu präsentieren. Das geschieht aber nicht. Stattdessen nutzt die AfD ein ums andere Mal die Ablehnung von Kandidaten, um den eigenen Opfermythos zu beschwören. Dass dies am Ende in der Wirkung nicht gut für unsere Demokratie ist, liegt aber auf der Hand.

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Frei

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