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Thorsten Frei
CDU
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Frage von Paul B. •

Wird es eine Art Optionspflicht für Doppelstaatler geben, die die deutsche Staatsangehörigkeit nach dem Gesetz der Ampelkoalition erhalten haben?

Sehr geehrter Herr Frei,

Sie haben angekündigt, dass die CDU die Änderungen der Ampel-Koalition zum Staatsangehörigkeitsrecht rückgängig machen möchte. Bedeutet dies, dass die CDU eine Regelung einführen würde, die Personen, die nach dem neuen Gesetz eingebürgert wurden und eine doppelte Staatsbürgerschaft besitzen, zwingt, sich zwischen der deutschen und ihrer ursprünglichen Staatsangehörigkeit zu entscheiden? Falls ja, wie würde dies konkret umgesetzt werden?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr B.,

dass wir das heutige Staatsangehörigkeitsrecht ablehnen und ändern wollen, ist bekannt. Die doppelte Staatsangehörigkeit darf in meinen Augen im Falle von Drittstaaten nicht der Regelfall sein. Grundsätzlich werden wir uns an der vorherigen Rechtslage orientieren. Das beinhaltet auch eine Entscheidungspflicht für Drittstaatler außerhalb der vormals vorgesehenen Ausnahmefälle. Eine gesetzliche Regelung müsste auf die Zukunft ausgerichtet sein.

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Frei

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