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Thorsten Frei
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Frage von Sebastian H. •

Wird die Union die Steuergerechtigkeit bei Infleuencern besonders mit sog. betriebsstättenlosem "floating income" durchsetzen?

Sehr geehrter Herr Frei,

ich danke Ihnen für Ihre Einlassungen. Eine andere Frage, die mich beschäftigt, ist die Steuerflucht sog. Influencer mit recht hohen Vergütungen besonders auf Youtube oder Twitch.(1)
Eigentlich wollte das Finanzministerium mit der strikten Anwendung des Außensteuergesetzes besonders dem betriebsstättenlosem "floating income" endlich ein Ende setzen.(2) Könnten sog. Perpetual Traveler (3) oder zum Schein z.B. in Dubai angemeldete Social Media Unternehmen (4) durch die Googlemutter Alphabet wie in den USA nicht direkt besteuert werden? (5)
Die hohe Vergütung für deutsche Inhalte (6) macht Youtube auch aus dem Ausland bes. gegen dt. Politiker gerichtete Inhalte attraktiv. Handlungsbedarf?

Mit freundlichen Grüßen

Sebastian H.
(1) https://tinyurl.com/5cxky3yb
(2) https://tinyurl.com/yhr9udu3
(3) https://tinyurl.com/mu8vp29p
(4) https://tinyurl.com/mt3b7rvz
(5) https://tinyurl.com/y7t75t8n
(6) https://tinyurl.com/v2se2tr4
(7) hhttps://tinyurl.com/u3hdnu52

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Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre Frage. Der gleichmäßige Vollzug der Steuergesetze ist für die Union eine rechtstaatliche Verpflichtung. Vor diesem Hintergrund setzen wir uns unentwegt dafür ein, Steuerhinterziehung z.B. im Wege scheinansässiger Social-Media-Unternehmen zu bekämpfen. Deshalb fordern wir auch weiterhin, die Ermittlungsbefugnisse des Zolls hin zu einer echten Zollpolizei zu erweitern.

Für eine Besteuerung von Influencern durch Alphabet bedürfte Deutschland zunächst das Besteuerungsrecht. Dies ist bei ausländischen Influencern nicht möglich, da in Deutschland der OECD- Standard des sog. Territorialitätsprinzips gilt. Steuerpflichtige müssen hier ansässig sein oder sich gewöhnlich aufhalten. Die USA können hingegen staatenlosen oder im Ausland ansässige US-Amerikaner besteuern, weil die USA die Besteuerung an die Staatsbürgerschaft knüpfen. 

Dennoch sind wir uns des Problems einer höheren Mobilität der Steuerpflichtigen sehr bewusst. Deshalb haben wir auch schon im Sommer 2022 eine Kleine Anfrage zum Thema „Homeoffice und Grenzpendler“ gestellt, die sich mit Aspekten der höheren Mobilität von Arbeitnehmern, aber auch Unternehmen beschäftigt. 

Die Bundesregierung hat uns darin zu unserer Frage 13 geantwortet, dass sich die Bundesregierung an einer „OECD-Arbeitsgruppe zu Fragen der globalen Mobilität von Arbeitskräften beteiligen wolle und sich bemühe, gegebenenfalls durch bilaterale Konsultationsvereinbarungen Zweifel und Schwierigkeiten hinsichtlich der Auslegung der maßgeblichen DBA-Vorschriften beizulegen“ (https://dserver.bundestag.de/btd/20/030/2003006.pdf). 

Im weiteren Verlauf haben wir mehrmals zum Stand der Arbeiten nachgefragt. Als im vergangenen Winter immer noch nichts geschehen war, haben wir im Vorfeld der Europawahlen darauf hingewirkt, dass sich die EU-Kommission nun mit dem Thema beschäftigt. Ein rein nationales Vorgehen ist hier nicht sinnvoll, weshalb wir hier im Verbund der EU-Mitgliedstaaten versuchen müssen, den OECD-Standard entsprechend anzupassen.

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Frei

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