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Thorsten Frei
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Frage von Christoph G. •

Wieso wurde bei der Änderung des Asylrechts im GG seit 1993 gar nicht an Rückführungen (inkl. Verträgen) gedacht?

Sehr geehrter Herr Frei,

der bestehende Artikel im GG zum Asylrecht mit dem Prinzip der sicheren Herkunftstaaten besteht seit 1993. D.h. es wurde immer auch von Nicht-Anspruchsberechtigten und dabei Rückführungen ausgegangen. Wieso gibt es dann seit 30 Jahren keinen systematischen Prozess zur Rückführung und zur vertraglichen Vereinbarungen mit den Staaten, aus denen die Nicht-Asylberechtigten kamen. Das müßte doch mit einer Vereinbarung zur Entwicklungshilfezahlung schon seit vielen (auch CDU-geführten) Regierungsjahren möglich sein. Anscheinend hat sich hier der Staat auf Freiwilligkeit bzgl. der Ausreise verlassen. Zum Vergleich: Die Polizei empfiehlt immer Gebäude an der Außengrenze (Türen und Fenster bzw. schon Hecke/Tor) zu schützen, damit Unbefugte gar nicht ins Gebäude gelangen. Beim Asylrecht sieht es eher so aus, als würden alle erstmal ins Land gelangen, dann im Innern erstmal ausführlich bewirtet und betreut und dann höflich gebeten, wieder das Land zu verlassen.Vielen Dank

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