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Thorsten Frei
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Frage von Jochen T. •

Wieso werden Kirchentäter anders behandelt als herkömmliche Kriminelle, was soll die Beißhemmung und der Einfluss auf Universitätsposten?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr T.,

unabhängig von Art. 140 GG, wonach die Kirche innere Angelegenheiten selbst regeln kann, werden Straftäter in kirchlichen Kreisen grundsätzlich nicht anders behandelt als alle anderen Straftäter. Sofern Anzeige erstattet wird oder die Staatsanwaltschaft anderweitig von einer möglichen Straftat Kenntnis erlangt, wird von Amts wegen ermittelt.

Was die Besetzung von Professuren zum katholischen oder evangelischen Glauben anbelangt, so sind diese Entscheidungen über die Ausrichtung der Lehre selbstverständlich innere Angelegenheiten.

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Frei

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