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Thorsten Frei
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Frage von Simon G. •

Wieso ist die Energiepauschale für Personen in Elternzeit an den Bezug von Elterngeld im Jahr 2022 gekoppelt?

Sehr geehrter Herr Frei,
hinsichtlich der o.g. Fragen ergaben sich mir bis dato noch keine plausiblen Begründungen. Welche Gründe rechtfertigen, dass eine Person, die bis einschl. Dezember 2021 Elterngeld erhielt und sich in 2022 weiterhin in Elternzeit befindet, keine Energiepauschale erhält, wohingegen Personen, die bis einschließlich Januar 2022 Elterngelt erhielten und ebenfalls in 2022 weiterhin in Elternzeit sind, Anspruch auf die Energiepauschale haben???

Herzlichen Dank.

Simon G.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr G.,

nachvollziehbarer Weise müssen bestimmte Leistungen auch an bestimmte Voraussetzungen geknüpft werden, um möglichst zielgenau zu unterstützen. Allerdings bin ich bei Ihnen, dass die Abgrenzung anhand des Elterngeldbezugs auch in meinen Augen wenig sachgerecht erscheint, da die Elternzeit durchaus länger gewählt sein kann, auch wenn das Elterngeld dann nicht mehr ausgezahlt wird. Warum SPD, Grüne und FDP diese Bedingung als Anspruchsberechtigung gewählt haben, kann ich Ihnen aber ehrlicherweise nicht sagen. Der Fakt, dass weniger finanzielle Mittel zur Verfügung stehen und damit die Bedürftigkeit höher ist, ist schließlich in der Elternzeit gleich, wenn nicht sogar höher, wenn das Elterngeld nicht mehr fließt. Insofern scheint an dieser Stelle auch in meinen Augen eine Lücke zu bestehen. Wir werden uns diesen wichtigen Aspekt im parlamentarischen Verfahren noch einmal sehr genau ansehen. Zumal die Elternzeit in jedem Fall und unabhängig vom Elterngeldbezug sehr gut behördlich dokumentiert sein müsste und so dürfte auch der missbräuchliche Bezug gut auszuschließen sein.

Beste Grüße

Thorsten Frei

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