Wie sollen Deutschland und die EU auf die Einschränkung des Asylrechts durch Polen reagieren?
Sehr geehrter Herr Frei,
aus aktuellem Anlass knüpfe ich an meine Frage vom 17.2. an:
In Polen ist die Änderung des Asylgesetzes in Kraft getreten. Das Recht, einen Antrag auf Asyl zu stellen, kann nun bei einer "Instrumentalisierung" des Asylrechts, die eine Bedrohung darstellt, für 60 Tage eingeschränkt werden.
https://www.sejm.gov.pl/sejm10.nsf/PrzebiegProc.xsp?nr=924
Ministerpräsident Tusk hat auch schon eine Verordnung unterzeichnet, nach welcher an der Grenze zu Weißrussland kein Asylantrag mehr gestellt werden kann.
https://dziennikustaw.gov.pl/DU/2025/390
Es scheint mir hier ein deutlicher Verstoß gegen die GFK und die EMRK vorzuliegen.
Des Weiteren ergeben sich alleine durch die Möglichkeit, das Asylrecht einzuschränken, via GFK, EMRK und EU-Recht auch Gefahren für Deutschland.
Wie sollte die EU, wie sollte Deutschland hierauf reagieren? Wie wird die CDU Mitglied der EV und Schwesterpartei der Bürgerplattform darauf reagieren?
Mit freundlichen Grüßen,
Claus D.

Sehr geehrter Herr D.,
Deutschland steht zu seinen multilateralen und völkerrechtlichen Verpflichtungen und wird diese rechtskonform auch bei der Gestaltung der nationalen Asyl- und Migrationspolitik durchsetzen. Dass dies auf europäischer Ebene in Abstimmung mit den anderen europäischen Mitgliedsstaaten und der Kommission ebenfalls geschieht, versteht sich von selbst.
Dass sich souveräne Staaten gegen den Missbrauch des Asylrechts einsetzen, wenn Staaten wie Weißrussland oder Russland Migranten als Teil einer hybriden Kriegsführung offenkundig einsetzen, ist das Normalste der Welt. Wir haben hier nichts zu kritisieren. Einen Verstoß gegen die Genfer Flüchtlingskonvention sehe ich nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Frei