Seht geehrter Herr Frei, nach nunmehr einem Jahr stelle ich fast die selbe Frage wie mein Vorgänger am 22.02.2024: ich wende mich zum Thema amtsangemessene Alimentation (BBVAngG) an Sie.
Seht geehrter Herr Frei,
Die Bundesbeamten warten immer noch auf Umsetzung des Urteils des BVerfG, welches bereits von allen 16 Bundesländern umgesetzt wurde.
Eine Nachzahlung ab 2020 wurde bereits zugesichert. Mit jedem Monat wächst der Berg an Nachzahlungen.
Wann hat die neue Bundesregierung vor, das Gesetz umzusetzen? Oder wird der bereits durch die alte Bundesregierung eingereichte Gesetzentwurf eines BBVAngG nun nicht weiter bearbeitet? Gehe ich richtig davon aus das das BVerfG eine Frist zur Umsetzung des Urteils erlassen und gegebenenfalls Nach § 35 BVerfGG durchsetzen könnte? schließlich befinden wir uns ja fast 5 Jahre nach Urteilsverkündung.
Mir freundlichen Grüßen
Danilo B., CDU Mitglied und Bundesbeamter

Sehr geehrter Herr B.,
durch das Ende der 20. Wahlperiode und die Konstituierung des 21. Deutschen Bundestags ist der bisherige Gesetzentwurf der Diskontinuität anheimgefallen. Die nächste Bundesregierung könnte ein solches Verfahren neu starten, sobald sie vereidigt ist und in Verantwortung steht. Wann das der Fall sein könnte, gehört genauso in das Reich der Spekulationen wie mögliche Inhalte.
CDU und CSU haben immer betont, dass sie sich für eine konkurrenzfähige und amtsangemessene Besoldung der Bundesbeamten einsetzen. In Regierungsverantwortung werden wir uns konstruktiv für eine tragfähige Lösung einsetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Frei