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Thorsten Frei
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Frage von Jerome K. •

Wer soll noch alles des Landes verwiesen werden?

Sehr geehrte Herr Frei,

Im Stern Interview haben Sie sich zum Bleiberecht geäußert: "Wer dauerhaft im Land bleiben will, muss so viel verdienen, dass sich eine Rente ergibt, die oberhalb der Grundsicherung im Alter liegt"

Welche Lösungen schweben Ihnen für schlecht und unter bezahlte hier geborenen Staatsbürger vor? ( z.B.: Demnächst 10tsd VW Angestellte)

Oder kranke zu pflegenden Mitmenschen?

Die Angehörigen bekommen meistens auch gerade mal Mindestlohn zu gesichert, wenn überhaupt? Und selbigen wollen im übrigen auch kaum vernünftige erhöhen.

Wo wollen Sie diese Leute hin schicken?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr K.,

ich hatte mich explizit auf nichtdeutsche Staatsbürger bezogen. Mein Vorschlag bezog sich auf Menschen, die keinen individuellen Schutz- oder Verfolgungsgrund haben. Niemand, der die deutsche Staatsbürgerschaft hat, wird deshalb ausgebürgert, weil er auf die Solidarität unserer Gesellschaft angewiesen ist. Es ist doch ganz klar, dass unser Staat eine Fürsorgepflicht für alle deutschen Staatsbürger hat, die sich nicht zuletzt im Grundsicherungssystem widerspiegelt. Dieses aber steht schon heute im demografischen Wandel unter immensen Druck. Deshalb können wir es uns als Gesellschaft nicht erlauben, fremde Staatsbürger in unser Sozialsystem einwandern oder gar einbürgern zu lassen. Das ist vor allem auch der Versichertengemeinschaft nicht zuzumuten. Deshalb meine Forderung, dass Migranten für einen dauerhaften Verbleib nicht nur eine Arbeitsstelle nachweisen können müssen. Vielmehr muss sichergestellt werden, dass auch nach dem Erwerbsleben Unabhängigkeit von Sozialhilfe sichergestellt wird. Das bezieht sich vor allem auf Flüchtlinge, die immer nur einen temporären Schutz erhalten, und zwar so lange bis der eigentliche Fluchtgrund entfallen ist. 

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Frei 

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