Welchen Sinn hat Steuerklasse 6? Warum werde ich für Fleiß steuerlich bestraft?
Sehr geehrter Herr Frei,
ich arbeite unter der Woche in Teilzeit im Büro und am Wochenende in Teilzeit in der Pflege. Vor Kurzem habe ich meine Tätigkeit in der Pflege von einem Minijob auf Teilzeit ausgeweitet, da mir diese Arbeit Freude bereitet und ich zugleich eine große Not in diesem Bereich sehe.
Nun verstehe ich nicht, warum ich für diese Teilzeittätigkeit in der Pflege in Steuerklasse 6 fast 50 % Steuern zahlen muss. Können Sie mir das bitte erklären und sagen, ob Sie diese Regelung für gerecht halten?
ch verstehe nicht, warum fleißige Bürger durch die Steuerklasse 6 bestraft werden, während passives Einkommen aus Kapitalanlagen mit maximal 25 % besteuert wird.
Auch wenn es nicht Ihr Fachgebiet ist, bitte ich um eine kurze Antwort, ob Sie dieses System gerecht finden oder so lassen wollen?
Vielen Dank für Ihre Zeit und Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan N.
Sehr geehrter Herr N.,
in der deutschen Steuersystematik wird der Zweitjob mit Lohnsteuerklasse 6 besteuert. Das hängt mit der Steuerprogression zusammen. Es ist schließlich in der Regel anzunehmen, dass es eine erste vollwertige Tätigkeit gibt und die zweite nur dazu kommt. Durch die Kumulierung steigt der zu versteuernde Einkommensbetrag, weshalb die Steuerlast bei der zweiten Lohnsteuerkarte als höher angesehen wird. Dazu kommt, dass die zu berücksichtigenden Freibeträge nur einmal und zwar mit dem ersten Arbeitsverhältnis geltend gemacht werden können. In aller Regel dürfte eine Abweichung von der Lohnsteuerklasse 6 bei der zweiten Tätigkeit durch die Steuerprogression immer zu einer Nachzahlung führen, die nicht im Sinne der Steuerzahler sein dürfte.
Ob es in Fällen wie Ihrem passend sein könnte, davon abzuweichen, müsste sehr konkret geprüft werden. Unabhängig davon wird am Ende des Jahres ohnehin alles in einen gemeinsamen Ausgleich gebracht, der in welcher Konstellation auch immer zum gleichen Ergebnis führt.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Frei