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Thorsten Frei
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Frage von Wilhelm B. •

Was passiert mit den bereits eingereichten Einbürgerungsanträgen, wenn die Union nächstes Jahr gewählt wird und die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts rückgangig macht?

Sehr geehrter Herr Frei,

die CDU/CSU hat gesagt, sie würden die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts rückgangig machen, wenn sie 2025 gewählt werden. Was passiert mit den Einbürgerungsanträgen, die schon vor dem Inkrafttreten eines von der Union geänderten Gesetzes, eingereicht werden?

Werden die bereits eingereichten Einbürgerungsanträge nach dem Gesetz zum Zeitpunkt der Einreichung oder nach dem Gesetz zum Zeitpunkt der Bearbeitung/Entscheidung bearbeitet?

Weil es gibt eine Wartezeit von Jahren für die Bearbeitung der vielen Anträge, sprich es wird viele geben, die zum Zeitpunkt einer Gesetzesänderung in 2025/26 noch nicht bearbeitet worden sind.

Vielen Dank!

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr B.,

hierzu eine belastbare Aussage zu treffen ist angesichts vieler unklarer Entwicklungen in der Zukunft seriös nicht möglich. Wenn wir in der Lage sein werden, die Reform und ihre schon jetzt sichtbaren negativen Auswirkungen zurückzunehmen, dann werden wir ganz sicher eine gute Lösung finden, die die Interessen der Antragsteller und des Landes in einen angemessenen Ausgleich bringen wird. Grundsätzlich ist das geltende Recht zum Zeitpunkt der Verwaltungsentscheidung maßgeblich.

Mit besten Grüßen

Thorsten Frei

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