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Thorsten Frei
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Frage von Carolin I. •

Was können Sie dazu beitragen, dass die Jugendorganisationen der AfD verboten werden?

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Sehr geehrte Frau I.,

ein Parteiverbotsverfahren kann nur gelingen, wenn stichhaltige Nachweise erbracht werden, dass sich eine Partei außerhalb des Verfassungsrahmens bewegt und die Abschaffung der Verfassungsordnung verfolgt. Diesen Nachweis können ausschließlich die Verfassungsschutzbehörden erbringen. Wegen des ausschließlichen Zugriffs auf die Informationen des Verfassungsschutzes ist einzig und allein die Bundesregierung in der Lage, ein solches Verbotsverfahren zu initiieren und zu führen. Alles andere - also ein Verfahren aufgrund der Initiative des Bundestags oder Bundesrates ohne stichhaltige Beweisgrundlage - dürfte zum Scheitern verurteilt sein und lediglich dem Opfernarrativ der AfD dienen.

Die Jugendorganisation der AfD ist ein Verein, der gemäß Art. 9 GG verboten werden kann. Dies ist die Aufgabe der Innenministerin. Wenn die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, kann sie tätig werden. Der Deutsche Bundestag hat hier keine Einflussmöglichkeit.

Wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion bekämpfen die AfD parlamentarisch, weil diese Partei spaltet und eine Gefahr für Demokratie, Offenheit und Wohlstand ist.

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Frei

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