Was halten Sie von diesem Vorschlag?
Sehr geehrter Herr Frei,
was halten Sie von diesem Vorschlag?
Gesetzgebende Volksabstimmung“
Wir möchten, dass die gesetzgebende Volksabstimmung eingeführt wird und dabei repräsentative Demokratie und direkte Demokratie miteinander verbunden werden.
Dazu bedarf es einer Änderung des Art. 82(1) GG.
Der Art. 82 GG bildet den Abschluß des Gesetzgebungsverfahrens.
In ihm ist geregelt, daß Gesetze verkündet werden und in Kraft treten, wenn der Bundespräsident sie ausgefertigt (unterschrieben) hat.
Künftig sollen Gesetze erst verkündet werden und in Kraft treten, wenn nach der Ausfertigung durch den Bundespräsidenten das Volk in einer gesetzgebenden Volksabstimmung zugestimmt hat.
Um das zu ermöglichen, soll der Art. 82(1) GG geändert werden.
Mit freundlichem Gruß
J. T.
Sehr geehrter Herr T.,
ich bin überzeugt, dass Volksabstimmungen nicht das richtige Mittel sind, um passende Antworten auf die immer schwierigeren und komplexen Fragestellungen unserer pluralistischen Gesellschaft und unserer globalisierten Welt zu finden. Es gibt viele gute Gründe, die gegen Plebiszite auf Bundesebene sprechen. In der Regel ist es sehr schwierig, komplexe Fragestellungen auf ein simples „Ja“ oder „Nein“ zu reduzieren. Das zeigen uns unterschiedliche Beispiele wie die Volksentscheide zur sogenannten „Masseneinwanderungsinitiative“ in der Schweiz oder zum „Brexit“ in Großbritannien, mit deren Umsetzung sich beide Länder bis heute aufgrund der nicht zur breiten Debatte gestellten Auswirkungen äußerst schwer tun. Volksabstimmungen bergen somit die Gefahr des Missbrauchs und der politischen Destabilisierung, die gerade aktuell größer denn je ist, weil es eine Partei gibt, die genau darauf setzt und vermeintlich einfache Antworten zum System macht.
In meinen Augen sorgt gerade unsere repräsentative Demokratie dafür, dass es notwendigen Ausgleich und eine Berücksichtigung auch von Minderheiteninteressen gibt. Volksentscheide bewirken genau das Gegenteil. Deshalb halte ich nichts von dieser Idee, zumal es die Verfahren noch komplexer und noch langwieriger machen würde.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Frei