Was beabsichtigen Sie gegen die Doppelverbeitragung von ausgezahlten Direktversicherungen zu tun .Von der jetzigen Regierung wurden wir ja nur verarscht.
Sehr geehrter Herr H.,
ich bin mir bewusst, dass die alte Regelung vor 2004 attraktiver für Direktversicherte war. Umgekehrt deckten die Beitragszahlungen der Rentner nach alter Rechtslage lediglich ca. 43 Prozent ihrer Leistungsausgaben in der Krankenversicherung ab. Die immer größer werdende Finanzierungslücke wurde durch die Solidarleistungen der übrigen Beitragszahlergemeinschaft gedeckt. Es war daher ein Gebot der Solidarität der Rentner mit den übrigen Erwerbstätigen, den Anteil der Finanzierung der Leistungen, der durch die Erwerbstätigen aufgebracht wurde, nicht noch höher werden zu lassen. Auch verfassungsrechtlich ist das nicht zu beanstanden.
Fakt ist, dass eine Änderung hohe Milliardenzuschüsse erforderlich machen würde. Die knappen verfügbaren Ressourcen werden wir dazu nutzen, um den Faktor Arbeit allgemein zu entlasten, um neue Impulse für mehr Wertschöpfung insgesamt zu setzen. Das ist für die Wohlstandssicherung in Deutschland für uns prioritär.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Frei