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Frage von Jochen T. •

Warum wird im Verkehrsrecht nicht beachtet, dass aus dem legalen Alkoholkonsum. Gefahren über den messbaren Promillewert hinaus existieren?

Warum wird im Verkehrsrecht nicht beachtet, dass aus dem legalen Alkoholkonsum.
Gefahren über den messbaren Promillewert hinaus existieren, Alkohol wird über die Leber abgebaut und verursacht durch Metabolisierung über Acetaldehyd weitere Beeinträchtigungen.
Zellgifte schädigen physisch und das muss sich erst regenerieren.
Der % Wert kann längst 0 sein, der Körper ist aber geschädigt und muss erst noch von der Vergiftung genesen daher sind eingeschränkte Leistungen erwartbar oder zumindest sehr warscheinlich, wenn hohe Promillewerte erreicht wurden ist der Regenerationsprozess länger.
Ich verstehe nicht, warum der verhältnismäßig starke Ausschleichvorgang und Afterglow bei (Weinkonsum) Alkoholkonsum nicht im Verkehrsrecht beachtet wird? Wird jedoch komplett verschwiegen obwohl die Risiken zu verunfallen nicht wie bei Nüchternen liegen.
https://medlexi.de/Kater_(Alkoholintoxikation)
https://de.wikipedia.org/wiki/Kater_(Alkoholintoxikation)

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr T.,

natürlich haben Sie recht mit Ihren Aussagen. Umgekehrt geben Sie sich die Antwort auch selbst. Unser Rechtssystem beruht unter anderem auf dem Verhältnismäßigkeitsprinzip. Ebenso folgt es dem Gleichheitsgrundsatz. Es musste in der Alltagspraxis eine Möglichkeit gefunden werden, wie man die fast immer negativen Auswirkungen von Alkohol auf den Straßenverkehr bei allen Menschen gleichermaßen misst. Dies hat man mit standardisierten Werten und Methoden gemacht. Und zwar so, dass dies auch durch normale Polizisten gut und schnell handhabbar ist. Damit wird der weit überwiegende Teil der Fälle von gefährlichem Alkoholkonsum im Straßenverkehr abgedeckt. 

Dass es dabei auch Ausreißer im positiven wie im negativen Sinne gibt, muss in Kauf genommen werden, da sonst der Aufwand für solche Kontrollen zu groß würde. 

Zumal es keine mir bekannten belastbaren Verfahren gibt, die schnell und zuverlässig den von Ihnen beschriebenen „afterglow“ messen könnten. Während es sehr viele Studien zur Promillegrenze gibt.

Unabhängig davon haben natürlich auch Polizisten die Möglichkeit, weitergehende Untersuchungen zu veranlassen oder auch Strafen zu verhängen, wenn das Fahrverhalten eine Gefährdung Dritter bedeutet.

Insgesamt haben sich die Regelungen in Deutschland sehr gut bewährt. Auch die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache. Insgesamt verringerte sich die Zahl der Alkoholunfälle mit Personenschaden seit 1975 um 73,6 % von 51.593 auf 13.628 im Jahr 2021. Deutschland steht auch im europäischem Vergleich auf einem sehr guten vierten Platz. Folglich sehe ich an dieser Stelle keinen Handlungsbedarf.

Mit besten Grüßen

Thorsten Frei 

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