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Frage von Christa B. •

Warum müssen Migranten ihre Starthilfe in Deutschland nicht zurückzahlen?

Migrationskosten gelten ja als Starthilfe für Flüchtlinge, damit diese sich in Deutschland ein ein Leben aufbauen können. Jeder Student der BaföG erhält hat das gleiche Ziel und muss aber sein BaföG zurückzahlen. Warum können wir nicht auch bei den Migrationskosten eine Rückzahlungsregelung aufbauen, die es erforderlich macht, dass die Flüchtlinge irgendwann erwerbstätig sind und mit ihrem Einkommen sowohl Steuer- als auch Sozialabgaben bezahlen, aber eben auch zusätzlich die entstandenen Kosten für die Einbürgerung zurückzuzahlen müssen.

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Sehr geehrte Frau B.,

dass Deutschland Menschen, die auf der Flucht vor Tod, Krieg und Verfolgung sind, hilft und Ihnen Schutz gewährt, erachte ich als richtig. Zumal Zuwanderer, die zu uns kommen und sozialversicherungspflichtig arbeiten, einen Zugewinn darstellen. 

Umgekehrt sind zwei Dinge notwendig.

Erstens müssen Asylbewerber, deren Schutzgrund entfällt oder die keinen Schutztitel erhalten, das Land verlassen. Hier dürfen keine Kosten entstehen.

Zweitens ist klar, dass Niemand dauerhaft in den Sozialstaat einwandern darf. Wer also zu Arbeitszwecken einwandert oder aus dem Schutztitel einen dauerhaften Aufenthaltstitel erreicht, muss sicherstellen, dass er dauerhaft nicht von Sozialleistungen abhängig ist. 

Hier müssen wir als Gesellschaft ganz klare Erwartungen formulieren.

Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Frei
 

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