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Thorsten Frei
CDU
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Frage von Saifyounus K. •

Warum möchtest cdu nicht für staatsbürgerschaft neues Gesetz nicht zustimmen?

Sehr geehrter Herr Frei,

Seit 2015 lebe ich in Deutschland. Erstmal habe ich Deutsche Sprache alleine gelernt und ich habe b1 prüfung selbst gezahlt. Ich habe in meinem Heimat Informatik Studiert. Ich habe Ausbildung als Fachinformatiker in 1 jahre und 8 Monate erfolgreich abgeschlossen. Ich arbeite als Entwicker vollzeit und ich studiere Master teilzeit bei uni hagen.
Mein Problem dass ich jetzt auf Staatsbürgerschaft nicht beantragen kann weil ich Duldung hatte.

Meine Frage an Sie finden Sie dass ist fair ?
Ist das fair das meine AusbulungsdulungsZeit nicht berechnet bei Antrag auf Staatbürgerschaft?
Wann wird Deutsckand die Gute Integrierte respektieren?
In der Ausbulung war ich in der Schule und alle in meine Klasse waren deutsche. Ich frage mich immer was ist die Unterschied zwischen ich und sie ?
Warum habe ich kein Rechte obwohl ich alles richtig und Gut mache.
Ich bitte Sie dass meine Nachricht an alle Cdu abgeordnete weiterleiten.
Vielen Dank

Mit freundlichen Grüßen,
Saif

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihre Zuschrift. Ihren Schilderungen entnehme ich, dass Sie selbst sehr große Anstrengungen unternommen haben, um die deutsche Sprache zu lernen, um sich zu integrieren und um beruflich und finanziell unabhängig zu sein. Wer sich so anstrengt, ist für Deutschland ein Gewinn. Das ist für uns als CDU und CSU ganz klar.

Umgekehrt ist aber auch klar, dass Deutschland schon heute eines der liberalsten Einwanderungs- und Staatsangehörigkeitsrechte besitzt. Das sieht man am Ende auch daran, dass Deutschland im Kreise der OECD-Staaten und damit auch der klassischen Einwanderungsländer an erster Stelle steht, wenn es um den prozentualen Bevölkerungsanteil der Personen geht, die selbst eingewandert ist. Dort liegen wir sogar vor den USA. Und fest steht auch, dass die Zeitspannen für eine Einbürgerung in Deutschland im europäischen Vergleich eher kurz sind.

Fakt ist zudem auch, und das dürfte in keinem Land der Welt anders sein, dass Grundlage für die Einbürgerung ein legaler Aufenthaltstitel ist. In Deutschland gilt das beispielsweise für Arbeitsvisa oder auch für anerkannte Asylantragsteller. Duldungen wie in Ihrem Falle sind keine legalen Aufenthaltstitel. Vielmehr sind geduldete Personen ausreisepflichtig, aber aufgrund bestimmter Ausreisehemmnisse ist dies nicht möglich. Richtigerweise können diese Zeiten daher nicht auf die Frist auf Erteilung der deutschen Staatsangehörigkeit angerechnet werden. Dies wollen SPD, Grüne und FDP auch mit ihrer Reform des Staatsangehörigkeitsrechts zu Recht nicht ändern.

In jedem Falle wünsche ich Ihnen persönlich alles erdenklich Gute!

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Frei

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