Warum ist es der CDU so wichtig, die doppelte Staatsbürgerschaft abzuschaffen? Ergänzung:
Sehr viele Menschen, unter anderem Ich, sind in Deutschland geboren(vor 2000) und besitzen KEINE Deutsche Staatsbürgerschaft, weil es "Herkunftsländer" gibt, in denen es nicht möglich ist sich ausbürgern zu lassen(nötig für deutschen Pass vor 2024), oder wie in meinem Fall ein unfassbar schwerer und kostspieliger Behördenakt, d.h. in ein "fremdes" Land reisen und versuchen zig Dokumente in fremder Sprache zusammenzusuchen und hoffen dass es funktioniert(hat bei mir nicht geklappt). Mit dem neuen Gesetz, was sie ja abschaffen wollen, habe ich SOFORT meine Deutsche Staatsbürgerschaft beantragt und bereits im letzten Jahr meine Unterlagen abgegeben.
Ich bin 1992 in Deutschland geboren, noch nie straffällig oder arbeitslos gewesen.
Warum möchten Sie das abschaffen? Wer hat etwas davon? Geht es nur um Diskriminierung? Wir haben massive Probleme im Land und sie gehen auf die in Deutschland geborenen drauf. Wozu? Was ist Ihr Argument?
Sehr geehrter Herr C.,
für CDU und CSU ist die Staatsbürgerschaft ein wichtiges Bekenntnis zu unserem Land und in Bezug auf Zuwanderer auch der Lohn für erfolgreiche Integrationsanstrengungen. Vor diesem Hintergrund lehnen wir die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts der Ampel ab, die zum einen Fristen verkürzt und damit die Staatsbürgerschaft ohne Not weiter an den Anfang des notwendigen erfolgreichen Integrationsprozesses gerückt hat.
Zum anderen kritisieren wir die damit verbundene generelle Zulässigkeit der doppelten Staatsbürgerschaft. Die Übernahme der deutschen Staatsbürgerschaft insbesondere im Falle der Zuwanderung beinhaltet sehr viele Rechte und ist damit ein wichtiges Bekenntnis zu unserem Land und seinen Werten. Wir wollen sog. Cherry-Picking in Bezug auf die ebenso bestehenden Pflichten verhindern. Deshalb lehnen wir den generellen Doppelpass und mehr noch Mehrfachstaatsbürgerschaften ab, da dadurch die Identifikation mit unserem Land immer stärker verwässert wird. In diesem Sinne hat sich in der Vergangenheit die sog. Optionspflicht in den Fällen bewährt, in denen das möglich war.
In besonderen Fallkonstellationen wurde auch schon in der Vergangenheit die Hinnahme der doppelten Staatsbürgerschaft akzeptiert. Dies sollte aber jeweils im Einzelfall geprüft werden.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Frei