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Thorsten Frei
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Frage von Axel B. •

Warum erhalten Vorruheständler auch im 2. Anlauf keine Energiepauschale?

Sehr geehrter Herr Frei,
nachdem ich als Vorruheständler bei der 1. Auflage der Energiepauschale leer ausgegangen bin, dachte ich bei 2. Auflage dabei zu sein. Leider erhielt ich nun von meinem Arbeitgeber folgende Auskunft:
"Vorruheständler haben keinen Anspruch auf die Energiepreispauschale, weil sie keinen Arbeitslohn aus einer aktiven Beschäftigung beziehen."
Ist es von der Regierung gewollt, dass dieser Personenkreis im Gegensatz zu Rentnern ausgeschlossen bleibt, oder liegt hier handwerklicher Murks vor?
Freundliche Grüße
A. B.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr B.,

leider kann ich Ihnen diese Frage derzeit nicht beantworten, da ich nicht Teil der Regierungskoalition bin und auch für mich die bisher bekannten Ankündigungen von SPD, Grünen und FDP lückenhaft und vage sind. Vieles ist zum jetzigen Zeitpunkt schlichtweg offen geblieben. Insofern teile auch ich die Auffassung, dass hier ganz schöner Murks produziert wurde, der statt für Klarheit zu sorgen, immer neue Fragezeichen hervorruft.

Aber in der Tat sehe auch ich hier eine Lücke, da für die Rentner mit dem am Sonntag vorgestellten dritten Entlastungspaket eine Lösung für die Energiepreispauschale gefunden wurde, während Pensionäre oder auch Vorruheständler anscheinend nicht umfasst sind, obwohl auch Sie in vielen Fällen mit denselben Herausforderungen konfrontiert sind wie Rentner. Hier bedarf es einer Klarstellung, was tatsächlich gemeint ist. Seien Sie aber versichert, dass wir die bestehenden Diskrepanzen im Blick haben und alles daran setzen werden, das Paket zu einem schlüssigen und konsistenten Ergebnis zu führen.

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Frei

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