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Thorsten Frei
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Frage von Klaus B. •

Vorruheständler erhalten laut EEP3 keine Energiepreispauschale: Sehen sie eine realistische Möglichkeit zur Nachbesserung oder darf ihre am 16.09.22 zugesagte Initiative als gescheitert angesehen werden?

Sehr geehrter Herr Frei,
gemäß ihrer Antwort vom 16.09.22 wollten sie sich im Gesetzgebungsverfahren zum EEP3 dafür einsetzen, dass Vorruheständler*innen hinsichtlich der nachträglich gewährten Energiepreispauschale von 300€ analog den Renter*innen behandelt werden. Da die Auszahlung für Rentner gem. EEP3 jedoch über die Rentenversicherung erfolgt, Vorruheständler*innen jedoch leider noch keine Rente erhalten, gehen diese bislang leer aus.
Sehen sie eine realistische Möglichkeit zur Nachbesserung oder darf ihre am 16.09.22 zugesagte Initiative als gescheitert angesehen werden?
Evtl. haben sie aus ihren Beratungen aber auch eine Empfehlung, inwieweit die Auszahlung ggfs. im Rahmen der Lohnsteuererklärung für 2022 zu beantragen ist.
Danke und Grüße nach Baden Württemberg!

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr B.

unsere Einwände im Rahmen der parlamentarischen Beratungen zum Entlastungspaket III sind nahezu ausnahmslos an der Mehrheit von SPD, Grünen und FDP abgeperlt. Neben den Vorruheständlern werden auch andere Rentenbezieher nicht von der Energiepreispauschale (EPP) erreicht werden. Dass an diesen Beschlüssen noch einmal gerüttelt wird, davon ist nicht auszugehen. Bundesrat und Bundestag haben schließlich bereits entschieden.

Eine Möglichkeit, dass Sie die EPP in Rahmen der Steuererklärung für das Jahr 2022 geltend machen können, sehe ich nicht, sofern sie keine der zwingenden Anspruchsgrundlagen erfüllen. Das wären entweder der Bezug einer gesetzlichen Rente am 1.1.21 bei gleichzeitigem Wohnsitz in Deutschland oder ein aktives Arbeitseinkommen im Sinne einer unbeschränkten Einkommenssteuerpflicht hier.

Es tut mir leid, dass ich Ihnen an dieser Stelle keine positiveren Signale senden kann. Wir werden das Thema mit Blick auf mögliche zukünftige Entlastungsdebatten im Blick behalten, da auch unser Gerechtigkeitsempfinden durch die bisherigen Regelungen gestört wird.

Mit besten Grüßen

Thorsten Frei

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