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Thorsten Frei
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Frage von Jan K. •

Verbot von MLPD und DKP?

Sehr geehrter Herr Frei,
Als Mitglied der Jungen Union und der CDU Deutschlands möchte ich Sie als Innenexperten der Unionsfraktion gerne fragen, wie sie zu der Idee stehen, ein Verbotsverfahren gegen die kommunistisch-radikalen Parteien DKP und MLPD zu prüfen und in die öffentliche Debatte einzubringen. Dies wurde ja auch schon (zu Recht) bei der NPD versucht, was aber vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt wurde. Halten Sie es für sinnvoll, ein solches Verfahren auch bei DKP und MLPD anzustrengen? Beide Parteien sind in diesen Zeiten besonders “pro Putin” eingestellt und somit als Gefahr für den Rechtsstaat anzusehen. Ein Verbotsverfahren wäre somit ein starkes Zeichen gegen Extremismus und für eine Demokratie, die weder Faschisten noch Stalinisten in ihren Reihen duldet. Weil mir allerdings bewusst ist, wie hoch die Hürden für so ein Verfahren sind, bitte ich um Ihre Expertise, bevor ich einen Sachantrag bei der JU einreiche.
Über Ihre Expertise würde ich mich sehr freuen:)

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr K.,

das in Art. 21 Abs. 2 GG und §§ 43 ff. Bundesverfassungsgerichtsgesetz geregelte Verfahren ist tatsächlich an sehr hohe Hürden geknüpft. Unsere freiheitliche Demokratie muss schon einiges aushalten können. Insbesondere die Meinungsfreiheit wird sehr weit auszulegen sein. Nur eine politische Zustimmung zu Putins Außenpolitik reicht für ein solches Verfahren nicht. Die Bemühungen um ein Verbotsverfahren gegen die NPD durch die Bundesländern im Nachgang zum NSU-Extremismus ist beispielgebend.

Entscheidend ist, dass die zu verbietende Partei eine aktiv kämpferische und aggressive Haltung gegenüber unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung zeigt, diese abschaffen will und darüber hinaus das konkrete Potenzial besitzt, dieses Ziel womöglich zu erreichen oder zumindest nicht ganz aussichtslos erscheinen lässt.

Zwar wird sowohl die DKP, als auch die MLPD aufgrund ihrer verfassungsfeindlichen Ideologie seit Jahren vom Verfassungsschutz konsequent als linksextremistisch eingestuft und deshalb beobachtet. Zumal gerade auch aktuell wegen der Umstände rund um den Krieg in der Ukraine ganz gezielt vor linker Militanz durch unsere Sicherheitsbehörden gewarnt wird. Die Behörden selbst sind in der Einschätzung des Umsturz- und Gewaltpotenzials dieser linksextremistischen Gruppierungen aber auch sehr deutlich: DKP und MLPD sind im linken Spektrum Splittergruppen, die dort sogar kritisch gesehen und hinterfragt werden. Insbesondere auch der Vergleich mit der NPD und ihren teilweisen kommunal- und landespolitischen Erfolgen und das Aus des Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht sollte zu einem eindeutigen Schluss führen.

Insofern bin ich überzeugt, dass ein Verbotsverfahren gegen MLPD oder DKP nicht erfolgsversprechend erscheint. Auch vor dem Hintergrund einer links-gelben Bundesregierung mit entsprechender Bundestagsmehrheit. Dennoch ist klar, dass vom Linksextremismus eine große Gefahr ausgeht, die wir immer im Blick haben müssen und die gerade aus dem linken politischen Spektrum immer wieder verharmlost wird.

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Frei

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