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Thorsten Frei
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Frage von Alexander S. •

Um eine durchschnittliche Beamtenpension zu erhalten, müsste ein normalverdiener rechnerisch ca. 91 Jahre arbeiten, also 2Arbeitsleben für die Pension eines Staatsdiener! Finden Sie das Gerecht?

Sehr geehrter Herr Frei, für die Pension von Beamten mit einfachen und mittleren Dienst (2347 Euro) müssten Arbeitnehmer mit Durchschnittsgehalt (lag 2022 bei 38 901 Euro brutto) mehr als 65 Jahre arbeiten. Für die Pension eines Beamten im gehobenen Dienst (3371 Euro) wären es fast 94 Jahre. Die Pension von Beamten im höheren Dienst (5018 Euro) ist für Normalverdiener unerreichbar: Sie müssten rein rechnerisch 139 Jahre dafür arbeiten. 2021 erhielt ein durchschnittlicher Rentner, der mindestens 45 Jahre eingezahlt hat, 1427 Euro im Monat. Das sind gut 400 Euro weniger im Monat als der Mindestbezug eines Staatsdieners, dessen Pension vom Steuerzahler finanziert wird. Immer neue Debatten um längere Arbeitszeiten. Die CDU diskutiert sogar, die Rente für Deutschlands Arbeitnehmer an die allgemeine Lebenserwartung zu koppeln. So kämen wir alle noch später in den Ruhestand. Nicole Hoffmeister-Kraut (50 CDU), seit 7Jahren im Kabinett, hätte mit 58J. Anspruch auf rund 6800 Euro Ruhegehalt!

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Sehr geehrter Herr. S.

es ist ja kaum möglich, das Pensions- und das gesetzliche Rentensystem miteinander objektiv zu vergleichen. Das sind zwei völlig unterschiedliche Altersvorsorgesysteme mit jeweils spezifischen Vor- und Nachteilen und unterschiedlichen Mechanismen. Das ist, als würde man Äpfel mit Birnen vergleichen. Trotzdem wird immer wieder auch die Gerechtigkeitsfrage aufgeworfen.

Erlauben Sie mir aber nur einen Gedanken zur Verdeutlichung. Als Beamter dürfte kaum jemand kündigen und den Job aufgeben, weshalb die allermeisten Beamten auf einen recht umfangreichen Stock von Arbeitsjahren kommen dürften. Bei den Rentnern sieht das deutlich anders aus. Jeder, der irgendwann mal mindestens 5 Jahre gearbeitet hat, bekommt am Ende eine, wenn auch zum Teil sehr geringe. Nehmen Sie beispielsweise Beamte oder Selbständige, die zunächst einige Jahre sozialversicherungspflichtig angestellt waren. Diese Personen bekommen dann neben Pension oder privater Altersvorsorge im Alter trotzdem eine sehr geringe Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Ähnlich ist es für Menschen, die einige Jahre in Deutschland leben und einzahlen und dann das Land wieder verlassen. Solche Fälle drücken dann den Durchschnitt insgesamt, was für viele Verzerrungen sorgt. Auch wegen dieser Mechanismen ist ein Vergleich der Systeme problematisch bzw. unmöglich. 

Darüber hinaus müsste schließlich auch eine Vergleichbarkeit bei Ausbildung, Qualifikation, Verantwortung im Beruf und konkreten Tätigkeiten gegeben sein. Da auch dies kaum möglich ist, kann man den durchschnittlichen Rentner nicht mit dem durchschnittlichen Pensionär vergleichen. 

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Frei

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