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Thorsten Frei
CDU
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Frage von Elisabeth V. •

Sollte nicht das dt. Volk als Souverän in e. Referendum verbindlich entscheiden welches von den 2 Gesetzesentwürfe (Ampel/Union) fairer ist im Sinne einer ehrlicher Umsetzung des Willens des Wählers ?

Sehr geehrter Herr Th. Frei, ich beziehe mich auf Ihre Antwort am 14 März an Herrn Petru I. über die politische Interpretierung der "Zeitenwende" nach Putins Aggression. Nichts ist mehr so wie früher; dies gilt aber auch für die Union. Meine ob. Frage bezieht sich auf ein Tabu dass die CDU offensichtlich auch wenn es ums Eingemachte geht (wie hier um das demokratische Fairness im Wahlgesetz für den Bundestag ) ein Tabu das die CDU auch in "Epochenbruchzeiten" nicht zu brechen wagt: das Tabu dass die BRD "eine 100% parlamentarisch-repräsentative Demokratie" ist wo dementsprechend ("keine direkte Demokratie auf Bundesebene") partout und grundsätzlich keine bundesweite Referenden stattfinden dürfen ! Diese Formulierung ("repräsentative Demokratie") steht aber so nicht expressis verbis in der Verfassung, im Gegenteil Art. 20 Abs. 2 des GG spricht auch über "Abstimmungen" als Ergänzung zur "Wahlen". Zusatzfrage: bevor man nach Karlsruhe geht, wäre ein Referendumsvorschlag nicht sinnvoller ?

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau V.,

nein, aus verschiedenen Gründen habe ich auch an dieser Stelle keine andere Sichtweise. Das Grundgesetz normiert auch aus den historischen Erfahrungen Deutschlands heraus, dass Volksabstimmungen nur für die Neuordnung des Bundesgebietes zum Tragen kommen sollen. Nun einen solchen zu fordern oder auch zu initiieren. würde ins Leere laufen. Unabhängig davon würde ein Volksentscheid in keiner Weise der Komplexität der Sache gerecht werden können. Dafür ist in meinen Augen das auf Ausgleich setzende parlamentarische Verfahren am besten geeignet.

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Frei

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Sehr geehrte Frau V.,

nein, aus verschiedenen Gründen habe ich auch an dieser Stelle keine andere Sichtweise. Das Grundgesetz normiert auch aus den historischen Erfahrungen Deutschlands heraus, dass Volksabstimmungen nur für die Neuordnung des Bundesgebietes zum Tragen kommen sollen. Nun einen solchen zu fordern oder auch zu initiieren, würde ins Leere laufen. Unabhängig davon würde ein Volksentscheid in keiner Weise der Komplexität der Sache gerecht werden können. Dafür ist in meinen Augen das auf Ausgleich setzende parlamentarische Verfahren am besten geeignet.

Mit freundlichen Grüßen

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