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Thorsten Frei
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Frage von Jürgen K. •

Sollte die Verfolgung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit von der Herkunft der Opfer oder der Täter abhängen?

Sehr geehrter Herr Fei,
Friedrich Merz hat angekündigt den israelischen Ministerpräsidenten Netanjahu nach Deutschland einzuladen und dabei den Haftbefehl des IStGH zu ignorieren.
Bedeutet dies nicht dass der Schutz elementarer Menschenrechte nur in Abhängigkeit davon gilt wer Täter oder Opfer ist?
Wie lässt sich dies mit dem Grundgesetz und dem Amtseid eines Bundeskanzlers vereinbaren?
Und welchen Ratschlag geben Sie den Menschen, die argumentativ Antisemitismus entgegentreten wollen?

Siehe auch https://weact.campact.de/petitions/merz-muss-internationales-recht-achten-keine-einladung-fur-netanyahu

Mit freundlichen Grüßen
Jürgen K.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr K.,

 

Deutschland setzt sich im Rahmen seiner Möglichkeiten für die Wahrung und Durchsetzung des Völkerrechts ein. Klar ist dabei, dass es keine Opfer oder Täter erster oder zweiter Klasse gibt. Das wird auch in Zukunft so sein. Unabhängig davon müssen politische Gespräche zur Beseitigung von Missständen auch innerhalb dieses gesteckten Rahmens immer und überall möglich sein, da Lösungen für bestehende Probleme und Anschuldigungen sonst in immer weitere Ferne rücken. Das gilt umso mehr für einen israelischen Ministerpräsidenten, der Deutschland besuchen möchte.

 

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Frei

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