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Frage von Manfred L. •

Sehr geehrter Herr Frei, wie steht die Union zur Verlängerung der auslaufenden Regelungen zur Mietpreisbremse in Ballungsgebieten und auf angespannten Wohnungsmärkten (z.B. Berlin, München, etc.)?

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Sehr geehrter Herr L.,

die im BGB geregelte Mietpreisbremse hat noch eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2025. Bis dahin sind die Länder ermächtigt für angespannte Wohnungsmärkte derartige Regelungen zu erlassen. Es gibt also keinen unmittelbaren Handlungsdruck. Klar ist aber auch, dass die Mietpreisbremse nur Mittel zum Zweck ist und keine Dauereinrichtung werden darf. Um günstigere Mieten zu ermöglichen, bedarf es einzig und allein der Ausweitung des Wohnraumangebots. Nur mehr Wohnungsneubau wird die Mietpreise dämpfen oder sogar absenken. Deshalb braucht es Anreize für Bauherren, mehr Flächenausweisungen und die Förderung für junge Familien.

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Frei  

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