Sehr geehrter Herr Frei, welchen Nutzen soll die von der Union geplante Quellenbesteuerung bei der Rente für die Betroffenen haben?MfG Patrik B
Der Plan der Union die von der Einkommenssteuererklärung überforderten Rentner und Rentnerinnen zu entlasten ist ein trojanisches Pferd.Er führt lediglich dazu, daß die Zielgruppe auf ihr zustehende Abzüge,Werbungskosten,Kosten für Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen,Sonderausgaben etc., verzichten wird ,weil das , wie Herr Merz ja festgestellt hat , die Betroffenen überfordert.Sollen also die Steuereinnahmen auf Kosten der Rentner und Rentnerinnen dadurch erhöht werden?
Sehr geehrter Herr B.,
es geht uns einzig und allein um Steuervereinfachung und Bürokratieabbau, was wir mit unserem Vorschlag millionenfach erreichen dürften. Das bedeutet natürlich nicht, dass betroffene Rentner auf berechtigte Ansprüche verzichten oder gar dem Staat etwas schenken sollten.
Wenn es sich um regelmäßige, gleich hohe Aufwendungen handelt, wäre ein Vorgehen wie bei der Lohnsteuer möglich. Der Steuerpflichtige könnte auf Antrag einen von der Rente abzuziehenden Freibetrag geltend machen. Zum Beispiel aufgrund von regelmäßig wiederkehrenden Werbungskosten wie z.B. der Entfernungspauschale, aufgrund von Sonderausgaben wie z.B. Krankenversicherungsbeiträgen, aufgrund von regelmäßig wiederkehrenden außergewöhnlichen Belastungen wie z.B. den Behandlungskosten bei einer chronischen Erkrankung oder denkbar wäre auch der Behinderten-Pauschbetrag.
Handelt es sich indes um einmalige Aufwendungen, dann wird der Weg über die Steuererklärung im Einzelfall kaum zu verhindern bzw. auch künftig für jeden individuell offen sein.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Frei