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Thorsten Frei
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Frage von Patrik B. •

Sehr geehrter Herr Frei warum hat es die Union in den letzten 10 Jahren ihrer Regierung nicht geschafft eine rechtssichere Wahlrechtsreform zu beschließen?Mit freundlichen Grüßen Patrik B.

Sie waren in der Pflicht seit 2012 eine Reform des Wahlrechts vorzunehmen die den Bundestag auf eine Sollgrösse von 598 Mandaten beschränkt.Woran ist das immer gescheitert? Nur die Opposition dafür verantwortlich zu machen wäre mir allerdings zu einfach und dem Schaden der politisch entstanden ist nicht angemessen.

https://www.spiegel.de/politik/deutschland/bundesverfassungsgericht-erklaert-wahlrecht-fuer-verfassungswidrig-a-846221.html

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Sehr geehrter Herr B.,

so einfach wie Sie die Sache darstellen, ist es am Ende aber nicht. Klar ist, dass jede Änderung am Wahlrecht diametral gegensätzliche Auswirkungen hat auf die Parteien, die ihre Abgeordneten vorrangig über Liste oder per Direktmandat in den Bundestag entsenden. Die Reform des Wahlrechts gerecht zu gestalten, ist und bleibt die Quadratur des Kreises.

Deshalb gab es in der Vergangenheit mit der SPD keine abschließende Reform. Wir als Union hatten in der Großen Koalition immer so gut wie alle Wahlkreise gewonnen, während die SPD ihre Abgeordneten damals vorrangig über Liste in den Bundestag entsandt hat. In der heutigen Koalition mit SPD, Grünen und FDP liegen die Interessen deutlich näher beisammen, da die Liste für alle drei Parteien in etwa den gleichen Stellenwert hat. Deshalb konnten sich die drei Ampel-Partner relativ schnell auf eine Reform einigen.

Im Grunde heißt das aber nichts anderes, als dass die nun beschlossene Reform die Listenmandate stärkt und die Direktmandate schwächt. Es ist eine Reform zu Lasten der Opposition und zu Lasten der direkten Demokratie. Denn nirgends können die Menschen so konkret mitbestimmen, wer in den Bundestag entsendet wird und sie dort vertreten soll, wie beim Direktmandat. Diese Form der Mitbestimmung wird nun aber ad absurdum geführt. Aus unserer Sicht ist es nicht mit dem Demokratieprinzip vereinbar, dass Kandidaten mit den meisten Direktstimmen im Wahlkreis nicht mehr in den Bundestag einziehen können. Auch deshalb werden wir das Gesetz verfassungsrechtlich überprüfen lassen.

Das ändert aber nichts daran, dass wir erstens auch mit der SPD eine Reform beschlossen haben. Der wesentliche Kern dieser Reform mit einer Reduzierung der Wahlkreise auf 280 wäre aber erst bei der kommenden Wahl zum Tragen gekommen. Durch die neuerliche Reform der Ampel ist dieser Reformschritt nun jedoch obsolet. Unabhängig davon haben wir auch jetzt immer wieder unser Interesse an konstruktiver Zusammenarbeit betont, da wir überzeugt sind, dass eine breit von Koalition und Opposition getragene Reform die beste Basis für zukünftige Bundestagswahlen sind. Dazu hätte es einen Kompromiss geben müssen, der beiden Seiten etwas abverlangt. Dazu waren SPD, Grüne und FDP nicht bereit.  

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Frei

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