Sehr geehrter Herr Frei, seit dem 1. Nov. gilt das Selbstbestimmungsgesetz. Wieso haben Sie bzw. die CDU nicht schon längst Verfassungsbeschwerde eingelegt?
Dass das Gesetz auch gute Teile hat stelle ich ja nicht in Frage, aber dass Kinder ab 14 J. prinzipiell das Recht haben, ihr Geschlecht zu ändern, Männer sich ohne Aufwand als Frau erklären lassen können und damit das Recht erwerben, z. B. im Hallenbad bei den Frauen zu duschen und dass jeder, der sich darüber öffentlich aufregt, mit einer saftigen Geldstrafe rechnen muss, finde ich nicht hinnehmbar. Grüße
Sehr geehrter K.,
unsere Ablehnung dieses Gesetzes haben wir im parlamentarischen Verfahren sehr klar zum Ausdruck gebracht. Daran hat sich nichts geändert. Es wäre in meinen Augen aber auch falsch, jedes Gesetz in Karlsruhe zu beklagen. Das würde das Verfassungsgericht lahmlegen und auch die parlamentarische Demokratie aushöhlen. Insofern muss man sehr genau abwägen, wann man diesen Weg geht und wann nicht. Bei unserer Haushaltsklage ging es um grundsätzliche Fragen der Staatsverschuldung bzw. der Schuldenbremse, die jeden Bürger und sogar zukünftige Generationen betreffen. Hier war Gefahr im Verzuge. Das gilt auch für andere unserer Klagen. Aber nicht jedes Gesetz, das wir ablehnen, ist auch verfassungswidrig. Vor diesem Hintergrund haben wir uns als Fraktion beim Selbstbestimmungsgesetz gegen den Weg einer Normenkontrolle in Karlsruhe entschieden. Das ändert aber nichts daran, dass wir unsere Vorstellungen klar formuliert haben und diese auch umsetzen wollen, wenn wir wieder in politischer Verantwortung stehen.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Frei