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Thorsten Frei
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Frage von Annette F. •

Plant die Bundesregierung ein vorgehen gegen missbräuchliche Abmahnungen nach dem Urheberrecht, wie bereits im Wettbewerbsrecht gültig, damit man nicht mehr für eine Fototapete abgemahnt werden kann?

Sehr geehrter Herr Frei,
kürzlich wurde die Vermieterin einer Ferienwohnung erfolgreich für einen Urheberrechtsverstoß abgemahnt, da auf den Fotos der Ferienwohnung eine legal erworbene Fototapete abgebildet war (https://www.heise.de/news/Urteil-Fototapete-in-Gaestezimmer-als-Urheberrechts verletzung-7524441.html).
Dies ist sehr problematisch, da nach dem Urteil Menschen nicht einmal mehr Fotos ihrer Wohnungen veröffentlichen können, wenn darin möglicherweise auch legal erworbene Abbildungen zu sehen sind, auch wenn diese nicht der Zweck oder der Fokus des Bildes sind. Auch ist es nicht möglich eine Wand mit einer Fototapete aus dem Foto zu entfernen oder gar die Tapete zu entfernen, nur um ein Foto z.B. auf Instagram zu veröffentlichen!
Bitte legen Sie dem Abmahnkönig/Millionär Stefan Böhme das Handwerk und verbieten Sie missbräuchliche Abmahnungen nach dem Urheberrecht, wie im Wettbewerbsrecht, zumindest was Fototapeten angeht, die ja viele Bürger in Ihren Wohnungen haben.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau F.,

ob die Bundesregierung eine solche Gesetzesänderung plant, kann ich Ihnen aus unserer Oppositionsrolle heraus nicht sagen. Bisher kenne ich eine solche Initiative nicht. Mir scheint jedoch, dass diese Abmahnmasche relativ neu ist. 

Wir als Unionsfraktion setzen uns ganz klar dafür ein, dass solch einem Abmahnmissbrauch zum Leidwesen unbescholtener Verbraucher möglichst schnell ein Riegel vorgeschoben wird. Insofern vielen Dank für Ihren Hinweis.

Mit besten Grüßen
Thorsten Frei 

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