Niederländischer Rentner (AOW) seit 30 Jahren in Deutschland lebend Anspruch auf Energiezuschuss über die Versicherung Bahn See? Ich habe eine niederl. Sozialversicherungsnummer, aber keine deutsche
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Sehr geehrter Herr G.,
der politische Wille der Bundesregierung war und ist, dass Bezieherinnen und Bezieher vergleichbarer (Renten-)Leistungen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ebenso die Energiepreispauschale erhalten, wenn sie ihren Wohnsitz in Deutschland haben und hier unbeschränkt steuerpflichtig sind.
In einem solchen Fall ist ein Antrag auf Inanspruchnahme der Energiepreispauschale in der Zeit vom 9. Januar bis 30. Juni 2023 bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, 44781 Bochum zu stellen.
In meinen Augen könnten Sie genau so ein Fall sein. Die Staatsbürgerschaft müsste in solchen Fällen nachrangig sein, da die Auszahlung an das Steuersystem gekoppelt ist und es um die tatsächlichen Belastungen in Deutschland geht.
Ob Sie jedoch in Deutschland tatsächlich unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig sind und hier melderechtlich Ihren Erstwohnsitz haben, kann ich aus Ihren Schilderungen nicht entnehmen. Insofern haben Sie sicherlich Verständnis dafür, dass ich über dieses Format keine abschließende rechtskräftige Aussage für Ihren oder auch andere Einzelfälle geben kann. Das ist Aufgabe der Rentenstellen, die eine Einzelfallprüfung vornehmen und auch Nachweise einfordern. Folglich empfehle ich Ihnen eine Antragstellung bei der Knappschaft-Bahn-See.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Frei