Mehrstaatigkeit
Sehr geehrter Herr Frei,
wie sieht es mit dem Thema doppelte Staatsbürgerschaft aus?
Sehr geehrte Frau S.,
die geltende Rechtslage mit grundsätzlicher Vermeidung von Doppel- und Mehrfachstaatsangehörigkeiten mit Ausnahmetatbeständen, sofern die Abgabe der alten Staatsangehörigkeit unzumutbar ist, hat sich bewährt. Eine pauschale Ermöglichung von Doppel- und Mehrfachstaatsangehörigkeiten wie von der Ampel-Koalition geplant, sendet meiner Meinung nach die völlig falschen Signale in die Welt.
Zum einen wird damit der deutsche Pass entwertet, während umgekehrt der Wille, echte Integrationsanstrengungen auf sich zu nehmen und ein Bekenntnis pro Deutschland abzugeben, abnehmen dürfte. Zum anderen sehe ich eine pauschale Benachteiligung von Personen mit nur deutscher Staatsangehörigkeit, da diese keine Rosinenpickerei betreiben können, wenn es um staatsbürgerschaftliche Pflichten bspw. im Verteidigungsfall geht.
Mit besten Grüßen
Thorsten Frei