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Thorsten Frei
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Frage von Christopher B. •

Ist es Ihnen bekannt, dass das Prinzip der Vermeidung doppelter und mehrfacher Staatsangehörigkeiten im aktuell gelten Recht inzwischen nur noch Fachkräfte, Deutsche und deren Familien betrifft?

Durch § 12 (1) Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) sind jetzt bereits Flüchtlinge und Menschen, die ihre ursprüngliche Staatsangehörigkeit nicht aufgeben können, weil es nicht möglich oder zu schwierig ist, bei der Einbürgerung von der Abgabe ihrer ursprünglichen Staatsangehörigkeit befreit. Damit bleiben zum großen Teil nur noch 2 Personengruppen übrig für die das Prinzip der Vermeidung doppelter und mehrfacher Staatsangehörigkeiten angewendet wird: (1) Fachkräfte aus demokratischen Staaten, wo es möglich ist sich ausbürgern zu lassen und (2) Gebürtige Deutsche und deren Familienangehörige. Sind das wirklich die Personen denen Mehrstaatlichkeit nicht gestattet werden sollte? Qualifizierte Fachkräfte wollen Sie ja anlocken. Familien, in denen ein Ehepartner Deutscher ist und der andere Ausländer, die in Deutschland oder im Ausland leben, mit Kindern die seit Geburt beide Staatsangehörigkeiten haben, gibt es immer mehr. Können Sie dazu Stellung nehmen?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr B.,

selbstverständlich kenne ich die aktuelle Rechtslage, da ich sie in der geltenden Fassung mit der SPD in der letzten Wahlperiode verhandelt habe. Insofern weiß ich auch um die vorhandenen Schwächen. Wie ich Ihnen bereits mehrfach geschrieben habe, glaube ich aber nicht, dass die generelle Zulässigkeit von Doppel- oder Kettenstaatsangehörigkeiten gut für den Zusammenhalt unseres Landes oder die Identifikation mit selbigem ist. Angesichts der derzeit unkontrollierten humanitären Zuwanderung nach Deutschland wäre ein solcher Schritt in meinen Augen vielmehr mit langfristig wirkenden negativen Auswirkungen verbunden. Der Blick nach Frankreich, Schweden oder Großbritannien, wo der Doppelpass heute bereits Rechtslage ist, unterstreicht meine Befürchtungen leider. Insofern nochmals: Ich halte von einer Reform in der vorgesehenen Form nichts.

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Frei 

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