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Thorsten Frei
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Frage von Thomas H. •

Ist eine Mehrwertsteuer-Senkung allein auf Gas verfassungskonform?

Sehr geehrter Herr Frei,

das müsste Ihnen als Jurist eigentlich als unbedingter Klärungsbedarf unter den Nägeln brennen:
Es klingt fast so, als wären von erneut steigenden Energiekosten allein Haushalte betroffen, die mit Gas heizen. Dabei haben die übrigen Energielieferanten und Stadtwerke längst im Vorgriff reagiert. Die Ihnen bekannten SVS z.B. haben seit Januar den Arbeitspreis um über 56 Prozent erhöht (die entfallene EEG- Umlage gleich mit "kassiert"). Die steigenden Bezugskosten, die sich ja am Gasmarkt orientieren, wurden damit schon eingepreist.
Als Mieter kann ich mir - wie alle Mieter - meine Heizung leider nicht aussuchen und die Nachtspeicheröfen nicht hinauswerfen. Unabhängig davon steht die Frage nun im Raum, weshalb nun auf den Gasbezug - aber nur hier!? - der verringerte Mehrwertsteuersatz gelten soll. Wo bleibt die Gleichbehandlung der übrigen Haushalte, die nicht mit Gas heizen?
Ich denke, das sollte sehr schnell geklärt werden.

Freundliche Grüße
Thomas H.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr H.,

die Festlegung  von Steuersätzen der Höhe nach ist selbstverständlich eine politische Gestaltungsfrage. Das sehen wir nicht zuletzt an den unterschiedlichen Mehrwertsteuersätzen im Lebensmittelbereich, die nicht zwingend einer logischen Stringenz folgen. Dass dies verfassungsrechtlich angreifbar wäre, sehe ich ehrlicherweise nicht. Zumal mit dieser Maßnahme die Belastung der Menschen angesichts immer weiter gestiegener Marktpreise gedämpft werden soll.

Ich gebe Ihnen aber Recht, dass selbstverständlich nicht nur Gas krisenbedingt zur Last für die Menschen geworden ist. Derzeit treibt Energie in besonderem Maße die Inflation. Auch deshalb haben wir bereits im Februar mit dem Ziel der Entlastung der Bürger gefordert, die Umsatzsteuer auf Strom-, Gas- und Fernwärmelieferungen für die Jahre 2022 und 2023 auf den ermäßigten Umsatzsteuersatz von sieben Prozent abzusenken, ebenso die Strom- und Energiesteuern.

Leider hat die Ampelkoalition diesen Vorschlag immer wieder abgelehnt, um im Anschluss mit Stückwerk auf die Entwicklungen zu reagieren. Dass dies bisher nur mäßig funktioniert, sehen wir leider auch.

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Frei

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