Ist die Unterstützung der Ukraine mit weiteren 3 Milliarden, unter dem Aspekt der "vorläufigen Haushaltsführung" und den nicht vorhandenen Haushaltsmitteln haushaltsrechtlich betrachtet zulässig ?
Sehr geehrter Herr Frei,
vielen Dank für Ihre schnelle Antwort zu meiner vorherigen Frage nach der Ukraine-Unterstützung.
Ich verstehe Ihre bzw. die Haltung Ihrer Partei dazu, auch wenn ich sie nicht teile.
Durch noch mehr Waffenlieferungen lässt sich kein Krieg beenden und trotz der schon erfolgten Lieferungen verbessert sich die Position der Ukraine nicht.
Meinungen können unterschiedlich sein, das ist demokratisch.
Auf meine spezielle Frage zur haushaltsrechtlichen Bewertung sind sie nicht eingegangen.
Daher nochmals dieser Teil meiner Frage:
Zur Zeit haben wir bis zur Verabschiedung eines Haushalts eine vorläufige Haushaltsführung,
nur zwingend notwendige Ausgaben sind zulässig, um den Zahlungsverpflichtungen des Staates nachzukommen.
Für 3 Milliarden zusätzlicher Hilfe besteht derzeit keine Zahlungsverpflichtung.
Darf eine solche steuerfinanziert oder über Staatsschulden in der vorläufigen Haushaltsführung durch Beschluss neu eingegangen werden ?
Mit freundlichen Grüßen