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Thorsten Frei
CDU
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Frage von Ingo W. •

Ist die Unterstützung der Ukraine mit weiteren 3 Milliarden, unter dem Aspekt der "vorläufigen Haushaltsführung" und den nicht vorhandenen Haushaltsmitteln haushaltsrechtlich betrachtet zulässig ?

Sehr geehrter Herr Frei,

vielen Dank für Ihre schnelle Antwort zu meiner vorherigen Frage nach der Ukraine-Unterstützung.

Ich verstehe Ihre bzw. die Haltung Ihrer Partei dazu, auch wenn ich sie nicht teile.

Durch noch mehr Waffenlieferungen lässt sich kein Krieg beenden und trotz der schon erfolgten Lieferungen verbessert sich die Position der Ukraine nicht.

Meinungen können unterschiedlich sein, das ist demokratisch.

Auf meine spezielle Frage zur haushaltsrechtlichen Bewertung sind sie nicht eingegangen.

Daher nochmals dieser Teil meiner Frage:

Zur Zeit haben wir bis zur Verabschiedung eines Haushalts eine vorläufige Haushaltsführung,

nur zwingend notwendige Ausgaben sind zulässig, um den Zahlungsverpflichtungen des Staates nachzukommen.

Für 3 Milliarden zusätzlicher Hilfe besteht derzeit keine Zahlungsverpflichtung.

Darf eine solche steuerfinanziert oder über Staatsschulden in der vorläufigen Haushaltsführung durch Beschluss neu eingegangen werden ?

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr W.,

ganz grundsätzlich könnte der Bundestag jederzeit im Sinne des §37 Bundeshaushaltsordnung mit Mehrheit auch außerplanmäßige Ausgaben beschließen. 

Meine vorherige Antwort bezieht sich auf unsere politischen Vorstellungen als CDU und CSU, die wir durch- und umsetzen wollen, wenn wir in Regierungsverantwortung stehen. Dazu gehört dann selbstverständlich auch ein wasserfester Bundeshaushalt, mit dem wir die notwendigen Priorisierungen setzen werden, um diese Mittel freizusetzen.

Die Phase der eingeschränkten, vorläufigen Haushaltsführung wird nach dem 23. Februar hoffentlich sehr schnell beendet sein, so dass auch weitere, über die bereits beschlossenen Hilfen hinausgehenden Mittel fließen könnten.

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Frei

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