Ich wohne in Frankreich und arbeite auf 450 Euro Basis in Deutschland. Der 450 Euro Job wird bekanntlich pauschal versteuert. Habe ich Anspruch auf die Energiepauschale?
Sehr geehrter Herr S.,
Ihr Minijob in Deutschland reicht aus, damit Sie in den Genuss der Energiepauschale kommen. Voraussetzung dafür ist lediglich, dass Sie diesen am 1. September 2022 aktiv ausgeübt haben. Hier empfiehlt sich der Blick in die Ausführungsbestimmungen des BMF: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/energiepreispauschale.html oder auch auf die Seiten der Minijobzentrale: https://blog.minijob-zentrale.de/auch-minijobber-koennen-die-energiepreispauschale-erhalten/#:~:text=450%2DEuro%2DMinijobber%20ohne%20Hauptbesch%C3%A4ftigung,direkt%20an%20das%20Finanzamt%20abf%C3%BChren. Falls Ihr Arbeitgeber Gründe vorbringen kann, dass er die Pauschale nicht selbst auszahlen kann, so können Sie die Energiepauschale mit der Einkommensteuer für das Jahr 2022 rückwirkend geltend machen.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Frei