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Thorsten Frei
CDU
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Frage von Denis K. •

Ich bin Russischer Staatsbürger und lebe schon 10 Jahre in Deutschland. Wie soll ich mich in Deutschland einbürgern, wenn mir die Russische Botschaft die Ausbürgerung wegen Wehrpflicht verbietet?

Sehr geehrter Herr Frei,

ich bin ein großer Fan von der CDU und beobachte sehr genau die Debatten im Deutschen Bundestag. Viele Mitglieder der CDU sind gegen die doppelte Staatsbürgerschaft. Allerdings ist es für viele Ausländer fast unmöglich sich Ausbürgern zu lassen wegen der Wehrpflicht. Viele autoritäre Staaten nutzen die wehrpflichtige Menschen, um rücksichtslose Kriege zu führen und als billige Arbeitskräfte.

In Russland gibt es auch die Wehrpflicht. Dabei wird von der russischer Propaganda behauptet, dass Wehrpflichtige nicht an die Kriegsfront geschickt werden (was eine Lüge ist). Leider werden alle Medien in Russland von Putin kontrolliert, es gibt kaum unabhängige Journalisten in dem Land. Ich selbst bin gegen diesen Krieg.

Es wäre für mich sehr schade, wenn ich mich in Deutschland nicht einbürgern kann, nur weil ich in Russland keinen Wehrdienst geleistet habe. Wird die CDU in der Zukunft Rücksicht auf dieses Problem nehmen und die doppelte Staatsbürgerschaft erlauben?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr. K.,

vielen Dank für Ihre Frage. Im Grunde bin ich der Auffassung, dass unser Staatsangehörigkeitsrecht trotz des Grundsatzes der Vermeidung der Mehrstaatlichkeit sehr wohl austariert ist. Schon heute gibt es Ausnahmen für solche Fälle wie Ihrem, bei denen es unzumutbar ist, die alte Staatsbürgerschaft gegenüber dem Herkunftsstaat abzulegen. Aktuell betrifft das sogar die Mehrheit der Einbürgerungsfälle, nämlich 75% in 2022.

Selbstverständlich bin ich mir Ihrer schwierigen Lage in Bezug auf den durch Russland verursachten völkerrechtswidrigen Angriffskrieg in der Ukraine bewusst. Niemand möchte, dass Sie dort Ihre Wehrpflicht ableisten. Das kann auch schon nach heutigem Recht entsprechend berücksichtigt werden. Unabhängig davon dürfte es mit der aktuell diskutierten Reform auch für Ihren Fall spätestens eine Lösung geben. In jedem Fall wünsche ich Ihnen für die Zukunft alles Gute!

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Frei

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