Ich bin Niederländer, ich habe aber mein Hauptwohnsitz in Deutschland. Ich bekomme meine Rente aus Die Niederlanden, kann ich die Energiezuschuss von 300 Euro beantragen?
Sehr geehrter Herr B.,
grundsätzlich gilt, dass die Energiepreispauschale erhält, wer zum Stichtag 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung oder der Alterssicherung der Landwirte hat. Hierbei ist unerheblich, ob die Rente befristet oder unbefristet geleistet wird. Anspruch besteht nur bei einem Wohnsitz im Inland. Zumindest dieser zweite Aspekt wird durch Sie anscheinend erfüllt, der erste offenkundig nicht.
Eine Ausnahme besteht zudem für Bezieherinnen und Bezieher vergleichbarer Leistungen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, was mit Ihrer Rente aus den Niederlanden auch zutreffen sollte. An diese Ausnahme ist als zusätzliche Voraussetzung geknüpft, dass Sie neben dem Wohnsitz in Deutschland hier auch unbeschränkt steuerpflichtig sein müssten. Ob dies zutrifft, kann ich aus Ihren Schilderungen nicht ableiten. Wenn dem so wäre, dann müssten Sie Ihren Anspruch auf die Energiepreispauschale für Rentner in der Zeit vom 9. Januar bis 30. Juni 2023 bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, 44781 Bochum geltend machen.
Um Ihren spezielleren Fall ohne deutsche Staatsbürgerschaft zu klären, könnte es außerdem hilfreich sein, wenn Sie sich an das Bürgertelefon des fachlich zuständigen Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wenden. Dies ist montags bis donnerstags von 08:00 bis 20:00 Uhr unter der Telefonnummer 030 221 911 001 möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Frei