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Frage von Sabine K. •

Ich beziehe eine Rente aus der Schweiz wohne in Deutschland. Wie bekomme ich die Ernergiepreispauschale? Mit freundlichen Grüßen Sabine.K

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau K.,

diese Frage habe ich hier bereits beantwortet. Was die Modalitäten der Einmalzahlung für Rentner in Höhe von 300 EUR im Dezember betrifft, empfiehlt sich der Blick in die sog. „FAQ“ des zuständigen BMAS: https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Meldungen/2022/entlastung-fuer-bezieher-von-renten-was-gilt.html. Dort ist normiert: „Bezieherinnen und Bezieher vergleichbarer Leistungen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union erhalten eine Energiepreispauschale, wenn sie ihren Wohnsitz in Deutschland haben und hier unbeschränkt steuerpflichtig sind. Hierfür ist in der Zeit vom 9. Januar bis 30. Juni 2023 ein Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, 44781 Bochum zu stellen.“ Da die Schweiz kein Mitgliedsstaat der EU ist, haben Sie folgerichtig keinen Anspruch.  

Dies hat die Bundesregierung auch auf Nachfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion bestätigt. Nachvollziehbar indes ist diese Herangehensweise nicht, da die Schweiz in sehr vielen Fällen den Mitgliedsstaaten der EU gleichgestellt ist und es sich um in Deutschland lebende Deutsche handelt, die in der Energiekrise mit den gleichen Herausforderungen zu kämpfen haben dürften, wie Bezieher eine Rente aus der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung. Zumal es sich um eine überschaubare Fallzahl gehen dürfte. Dennoch haben sich SPD, Grüne und FDP explizit gegen Hilfen für diese Fallkonstellation gestellt.

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Frei

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