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Thorsten Frei
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Frage von Elke K. •

Ich bekomme aus meinem Vorruhestandsvertrag VVR-Gehalt u. zahle darauf Lohnsteuer (monatlich) in Steuerkl.1 Bekomme ich trotzdem keine EPP?

Sehr geehrter Herr Frei,

danke für die Rückinfo und ich freue mich, wenn Sie bei dem Thema dranbleiben.

Beste Grüße

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau K.,

entscheidend ist, um in den Genuss der Energiepreispauschale (EPP) zu kommen, dass Sie ein aktives Einkommen im Sinne der §§ 13, 15, 18 oder 19 EStG haben. Gemäß Punkt 4.1. der FAQ des Bundesfinanzministeriums (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/energiepreispauschale.html ) sind Vorruhestandsvergütungen kein aktives Arbeitseinkommen § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Einkommensteuergesetz. Insofern steht Ihnen die Energiepreispauschale nicht zu.

Und leider haben SPD, Grüne und FDP die Gruppe der Vorruheständler auch bei der nachgelagerten Lösung für die Rentner und Pensionäre im Dezember außen vorgelassen. Im parlamentarischen Verfahren dazu, das in dieser Woche im Bundestag beginnt, werden wir diese Lücke thematisieren, da auch Vorruheständler die Inflation überdurchschnittlich spüren dürften.  

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Frei

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