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Thorsten Frei
CDU
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Frage von Hannah M. •

Hi, CDU hat sich bei einer anständigen Erhöhung des Bürgergeldes quergestellt. Geht es dabei nicht eigentlich darum das Ihre Partei den Mindestlohn nicht weiter erhöhen will?

Eine existenzsichernde Erhöhung des Bürgergeldes hat Ihre Partei blockiert. Wegen des Lohnabstandgebotes sei dies nicht möglich. Geht es Ihrer Partei nicht eigentlich darum die Unternehmen vor höheren Lohnzahlungen zu schützen? Obwohl der jetztige Mindestlohn nicht ausreicht um nach 45 Jahren Arbeit das Rentenexistenzminimum zu erreichen? Finden Sie es fair so lange zu arbeiten und am Ende trotzdem ein Sozialfall zu sein? Leistung wird hier eben nicht honoriert. CDU ist eine Partei für Unternehmen, nicht für Bürger. Für die nur das minimum??

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau M.,

Sie vermischen mit Ihrer Frage diverse Themen und bringen dabei auch noch einiges durcheinander. Gerne sorge ich für Aufklärung.

Erstens haben wir die mit der Einführung des sog. Bürgergeldes geplante Erhöhung der Regelsätze für Sozialhilfeempfänger zum 1.1.2023 zu keinem Zeitpunkt abgelehnt. Wenn Sie sich die Debatten im Bundestag und auch die Genese des Verfahrens anschauen, werden Sie feststellen, dass wir diese wegen der hohen Inflation immer unterstützt haben, weil gerade Sozialhilfeempfänger ganz besonders unter dem Druck der Teuerungen leiden. Deshalb haben wir, als es im Verfahren gehakt hat, sogar angeboten, die Erhöhung der Regelsätze vom eigentlichen Gesetz abzukoppeln, damit sie wie geplant zum Beginn des Jahres starten kann. Das hatte die Ampel-Koalition aber abgelehnt.

Zweitens haben wir immer betont, dass in unserer sozialen Marktwirtschaft der Mindestlohn Sache der Tarifparteien ist. Es ist nicht Aufgabe der Politik, diesen festzulegen. Deshalb gibt es in Deutschland eine Tarifkommission, die sich aus Vertretern der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite zusammensetzt und die entsprechenden Interessen vertritt. Unabhängig von der Tatsache, dass die nunmehr geltenden 12 EUR/h die meisten Arbeitgeber nicht schmerzen dürften, da der Fachkräftemangel allerorts ohnehin für höhere Löhne sorgt, ist die politische Festlegung in unseren Augen grundsätzlich falsch.

Drittens. In der Tat haben wir immer auch das Lohnabstandsgebot im Blick. Durch die Erhöhung der Regelsätze lohnt es sich in ganz vielen praktischen Fällen nicht, eine Beschäftigung aufzunehmen, was ich auch aus rationalen Gründen nachvollziehen kann. Dabei ist klar, dass wir in Zeiten des Fachkräftemangels auf jede arbeitsfähige Person angewiesen sind und umgekehrt die Finanzierung der Sozialversicherungen immer schwieriger wird. Angesicht von 1,9 Mio. offenen Stellen und umgekehrt etwa 2,4 Mio. arbeitsfähigen Arbeitslosen in Deutschland war es für uns nicht zustimmungsfähig, dass SPD, Grüne und FDP mit ihrem ursprünglichen Vorschlag eines Bürgergeldes jede Anforderung an die Transferleistungsempfänger abschaffen wollten. Das wäre nichts anderes als der Einstieg in ein bedingungsloses Grundeinkommen gewesen, was den fundamentalen Prinzipien unserer erfolgreichen sozialen Marktwirtschaft widersprochen hätte und sich im Übrigen auch in allen Feldversuchen nicht als Erfolg bewährt hat. Das hätte Arbeitslosigkeit eher zementiert, statt die Betroffenen in Arbeit zu bringen. Dies aber muss aus gesellschaftlicher sowie aus individueller Sicht das Ziel bei allen Sozialhilfeempfängern sein. Denn durch Unabhängigkeit von Ämtern ist die größtmögliche Form von Freiheit, Selbstbestimmung und Teilhabe möglich.

Mit besten Grüßen

Thorsten Frei

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