Halten Sie es für finanzierbar und sozial gerecht, dass sich Deutschland weiterhin ein Beamtentum leistet?
Sehr geehrter Herr Frei,
Halten Sie es für finanzierbar und sozial gerecht, dass sich Deutschland weiterhin ein Beamtentum leistet? Insbesondere interessiert mich, wie sie zu den großen Unterschieden bei der Festlegung der Renten gegenüber Pensionen stehen.
Unabhängig davon halte ich eine schnellstmögliche Digitalisierung, Entbürokratisierung und eine wirkliche Einführung des Leistungsprinzips im öffentlichen Dienst für zielführend, um einen funktionierenden Staat mittel- und langfristig sicherzustellen.
Vielen Dank vorab
Mit freundlichen Grüßen

Sehr geehrter Herr H.,
was die konsequente Digitalisierung, Entbürokratisierung und die Stärkung des Leistungsprinzips im öffentlichen Dienst anbelangt, ziehen wir sicherlich an einem Strang. Hier gibt es große Potenziale mit Blick auf die stärker werdende Wucht des demografischen Wandels.
Zur Dualität der Altersversorgung und das Pensionssystem der Beamten im Vergleich zur gesetzlichen Rentenversicherung. Der Sonderstatus der Beamten ist im Grundgesetz normiert. Die Beamten verpflichten sich mit einem Schwur unserem Land und der freiheitlich-demokratischen Grundordnung in besonderer Weise. Sie unterliegen damit einem einen öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treuverhältnis. Dass drückt sich unter anderem darin aus, dass Beamte kein Streikrecht haben und jederzeit versetzt werden können. Der Staat drückt umgekehrt seine besondere Fürsorgepflicht für seine Staatsdiener und ihre Angehörigen mit dem Pensions- und Beihilfesystem aus, so dass diese sich nicht um den Lebensunterhalt und die Alltagsrisiken sorgen müssen. Sie werden vom Staat in besonderer Weise "alimentiert". Dadurch sollen sie weniger anfällig für Korruption sein und sich lebenslang an den Staat binden. Das finde ich prinzipiell richtig.
Unabhängig davon wollen wir als CDU und CSU das Beamtenwesen auf den Kernbereich hoheitlichen staatlichen Handelns reduzieren. Dies wird aber nur perspektivisch und zukunftsgerichtet funktionieren, da allein die verfassungsrechtlichen Hürden sehr hoch sind. Dass sich eine Veränderung auf die allgemeine Rentenversorgung finanziell positiv auswirken könnte, ist in meinen Augen eher nicht zu erwarten. Das liegt zum einen am Äquivalenzprinzip des Rentensystems, aber auch an den hohen Pensionslasten, die der öffentlichen Hand große Bauchschmerzen bereiten und die neue Löcher ins System reißen dürften.
Ich bin mir aber sehr wohl bewusst, dass dieses Thema für viele Menschen eine Frage der Gerechtigkeit ist. Fakt ist aber auch, dass es große systemische Unterschiede gibt. Wenn man allein die Durchschnittsrente und die Durchschnittspension heranzieht und nebeneinander legt, ist aber wenig aussagekräftig. Schließlich bekommt in Deutschland jeder, der 5 Jahre in die Rentenkasse einzahlt auch eine Rente ausgezahlt. Das betrifft auch viele Menschen, die später Beamte werden oder selbstständig sind und sogar Ausländer, die zeitweise in Deutschland gearbeitet haben. Umgekehrt ist die Berufsbiografie von Beamten in aller Regel lückenlos, da es kaum sinnvoll ist, den Beamtenstatus abzulegen. Dies ist nur ein Beispiel, warum es schwierig ist, Äpfel mit Birnen zu vergleichen.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Frei