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Thorsten Frei
CDU
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Frage von Lisa F. •

Hallo Thorsten, wie möchte die CDU mit den Menschen agieren, die einen deutschen und einen ausländischen Elternteil haben bzgl. doppelter Staatsbürgerschaft?

Die CDU lehnt die doppelte Staatsbürgerschaft ab, da sie dies als Privileg sehen und eine Staatsbürgerschaft die Loyalität zu einem Staat widerspiegeln soll. Wie möchte die CDU dann mit Menschen umgehen, die einen deutschen und ausländischen Elternteil (Doppel-Staatler) haben und man AUTOMATISCH zwei Staatsbürgerschaften erhält und die Nicht-Deutsche Staatsbürgerschaft nicht ablegen kann, weil das andere Land die Anträge dazu nicht bearbeitet? Ich würde ja gerne loyal gegenüber Deutschland sein; ich war noch nie in diesem anderen Land, ich kann die Sprache nicht und ich identifiziere mich nicht mit der Kultur. Werdet ihr dann auch Gesetze einführen wollen, die sich über die Gesetze anderer Staaten erheben? Denn wenn ja, solltet ihr dies doch auch erzählen. Ich bekomme nämlich Angst bei euren Forderungen. Meine Eltern haben die andere Staatsbürgerschaft für mich nie beantragt, ich habe sie persönlich nie beantragt und ich habe, bis ich 16 war, keine Auskunft darüber erhalten.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau F.

 vielen Dank für Ihre Zuschrift und die damit verbundenen Gedanken. Niemandem wird in Zukunft der deutsche Pass weggenommen. Schon in der Vergangenheit gab es großzügige Regelungen für den Doppelpass. Unter anderem deshalb, weil Staaten nicht kooperierten, das Ablegen der eigenen Staatsangehörigkeit verunmöglichten oder dieser Weg ein großes persönliches Risiko darstellte.

 Für uns steht aber auch fest, dass die Übernahme der deutschen Staatsbürgerschaft insbesondere im Falle der Zuwanderung viele Rechte beinhaltet und ein wichtiges Bekenntnis zu unserem Land und seinen Werten ist. Wir wollen sog. Cherry-Picking in Bezug auf die ebenso bestehenden Pflichten verhindern. Deshalb sehen wir den generellen Doppelpass und mehr noch Mehrfachstaatsangehörigkeiten sehr kritisch, da dadurch die Identifikation mit unserem Land immer stärker verwässert wird. In diesem Sinne hat sich in der Vergangenheit die sog. Optionspflicht in den Fällen bewährt, in denen das möglich war.

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Frei

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