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Thorsten Frei
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Frage von Katrin W. •

Hallo, mein Mann arbeitet in Dänemark, zahlt aber in Deutschland Steuern, Doppelbesteuerungsgesetz usw. Als Export Chauffeur deklariert. Bekommt er die Pauschale trotzdem? Gruß Katrin Wildfang

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau W.,

sofern Ihr Mann in Deutschland unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig ist, kann er die Energiepreispauschale selbstverständlich bei seiner Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2022 im kommenden Jahr bei seinem in Deutschland für ihn zuständigen Finanzamt geltend machen.

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Frei

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