Hallo Herr Frei, Ist für Vorruheständler inzwischen eine Klärung erfolgt? Ich bin zusätzlich Minijobber, Bekomme ich die Pauschale und welcher Arbeitgeber zählt dann?
Sehr geehrte Frau M.,
was die Energiepauschale mit Auszahlung im September angeht, so ist klar, dass Ihr Minijob Sie für die Inanspruchnahme qualifiziert. Sofern Ihr Arbeitgeber diese nicht auszahlen sollte, so könnten Sie die Pauschale bei der Steuererklärung zumindest rückwirkend geltend machen. Ich empfehle Ihnen hierzu den Blick auf die Webseite der Minijobzebtrale.
Was die Pauschalzahlung für Rentner im Dezember betrifft, so gibt es noch immer keine Klarstellung der Bundesregierung in Bezug auf Vorruheständler oder Pensionäre. Dies ist sicher auch der Tatsache geschuldet, dass es bisher nur Ankündigungen und keinen offiziellen Gesetzgebungsvorschlag gibt.
Es ist auch fraglich, ob man in Ihrer Konstellation am Ende tatsächlich in den Genuss beider Pauschalzahlungen kommen kann. Auch das wird sicherlich das vor uns liegende parlamentarische Verfahren zeigen.
Mit besten Grüßen
Thorsten Frei