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Thorsten Frei
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Frage von Daniel G. •

Hallo, bekomme ich die Energiepauschale wenn ich ab August eine zweite Ausbildung anfange beim Land? Bis Juli arbeite ich noch bei einem Bekannten amerikanischen Versandhändler.

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Sehr geehrter Herr G.,

vielen Dank für Ihre Frage zur Energiepauschle. Was Ihren in der Tat sehr speziellen Fall angeht, so gibt es bis dato keine mir konkret bekannten Äußerungen der Bundesregierung. Eine Auszahlung durch ihren ehemaligen Arbeitgeber im September oder Oktober erscheint mir unwahrscheinlich. Dennoch dürften auch Sie durch Ihre Einkommenssteuerpflicht im Jahr 2022 aus der noch bis Ende Juli bestehenden Beschäftigung von der Energieprämie profitieren. Die geschieht aber nicht über eine Barauszahlung durch den Arbeitgeber, sondern im Rahmen der Jahressteuererklärung für den Veranlagungszeitraum 2022, also im kommenden Jahr. Das dürfte zwar dahingehend unbefriedigend sein, dass der Entlastungseffekt in weite Ferne rückt. Aber im Gegensatz zu Rentnern oder Studenten gehen Sie zumindest nicht leer aus. Diese Handhabung wird auch in anderen Konstellation seitens der Bundesregierung vorgesehen.

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Frei

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