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Thorsten Frei
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Frage von Franziska S. •

Guten Tag Herr Frei, Sie hatten 2023 (Link in Ergänzung) geschrieben, dass das Thema Elterngeldbezug als Voraussetzung für den Erhalt der EPP in 2022 weiterverfolgt würde. Wie ist der Stand?

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau S.,

wie in der damaligen Antwort dargestellt, habe ich die Problematik gegenüber der Bundesregierung dargestellt und auch auf die in meinen Augen bestehende Ungerechtigkeit hingewiesen. Die Bundesregierung hat allerdings auf das Abgrenzungskriterium des Elterngeldbezugs bestanden und war zu keinen Anpassungen bereit. Das war und ist für mich unverständlich, allerdings sind unsere Möglichkeiten in der Opposition begrenzt. Es ist also alles beim Alten geblieben. Wer also die verlängerte Elternzeit in Anspruch genommen hat, die mit einer Zeitspanne ohne Elterngeldbezug einhergeht, und wenn diese Zeitspanne ohne Elterngeldbezug in das Jahr 2022 fiel, ging bzw. geht leer aus und erhält die Energiepreispauschale nicht, obwohl die finanziellen Sorgen regelmäßig noch größer sein dürften als bei Paaren mit Elterngeldbezug. Das ist auch in meinen Augen sehr ungerecht und unbefriedigend.

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Frei 

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